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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kündigung durch den Mieter

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Beitrag von Willi Schartema Di 3 Jul 2012 - 1:07



Kündigung durch den Mieter

Wer eine neue Wohnung anmietet, muss wissen, wann er die alte Wohnung kündigen kann. Doppelmieten kann sich niemand leisten. Durch Mietrechtsränderungen zum 01. September 2001 und zum 01. Juni 2005 hat sich
einiges geändert. Welche Frist bei welchem Vertrag gilt, erläutert dieser Ratgeber.

http://www.mieterverein-dortmund.de/fileadmin/dateien/Ratgeber_pdf_INTERN/Mieterkuendigung.pdf
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