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Drei Gesetzesvorhaben, die alle den sozialen Rechtsstaat und die Idee einer sozialen und solidarischen EU angreifen
In der nächsten Woche werden von dem SPD-geführten Arbeits- und Sozialministerium drei Gesetzesvorhaben in den Bundestag gejagt:
- das Regelbedarfsermittlungsgesetz und des SGB XII
- Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz
- und das Gesetz zum Ausschluss von insbesondere arbeitsuchenden UnionsbürgerInnen aus dem SGB II/XII (Unionsbürgerausschlussgesetz)
Die Bundesregierung unterhöhlt mit allen drei Gesetzen gezielt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum menschenwürdigen Existenzminimum.
Die Neue Richtervereinigung erklärt zum Unionsbürgerausschlussgesetz:
„Die Abschaffung von Sozialleistungen an besonders schwache Mitmenschen untergräbt die deutsche Rechts- und Verfassungsordnung“.
Und weiter: „Schwerer Schaden droht dem Arbeits- und Sozial-recht. Die Regelung schafft eine Gruppe moderner Sklaven, die alle Arbeitsbedingungen und jedes Lohnniveau akzeptieren müssen, um hier zu überleben. Dies erhöht den Druck auf diejenigen, die zur Zeit regulären Beschäftigungen im untersten Qualifikations- und Einkommensbereich nachgehen.
Die Regelung legt Axt an das Fundament unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung. Nach dem einleuchtenden Verständnis des Bundesverfassungsgerichts wurzeln existenzsichernde Leistungen unmittelbar in der Menschenwürde. Bisher galt, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft dasselbe Recht auf ein Leben in Würde in sich trägt. Die Neuregelung ersetzt dieses tragende Prinzip durch sozialrechtliche Apartheid. Die Folgen für die deutsche Gesellschaft sind unabsehbar.“
Eine gute Zusammenfassung und Bewertung dazu gibt es im Newsletter von Thomas Hohlfeld
Referent für Migration und Integration der Linken v. 25.11.2016, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Letter-Hohlfeld-v.-25.11.2016.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2106/
Willi S
- das Regelbedarfsermittlungsgesetz und des SGB XII
- Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz
- und das Gesetz zum Ausschluss von insbesondere arbeitsuchenden UnionsbürgerInnen aus dem SGB II/XII (Unionsbürgerausschlussgesetz)
Die Bundesregierung unterhöhlt mit allen drei Gesetzen gezielt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum menschenwürdigen Existenzminimum.
Die Neue Richtervereinigung erklärt zum Unionsbürgerausschlussgesetz:
„Die Abschaffung von Sozialleistungen an besonders schwache Mitmenschen untergräbt die deutsche Rechts- und Verfassungsordnung“.
Und weiter: „Schwerer Schaden droht dem Arbeits- und Sozial-recht. Die Regelung schafft eine Gruppe moderner Sklaven, die alle Arbeitsbedingungen und jedes Lohnniveau akzeptieren müssen, um hier zu überleben. Dies erhöht den Druck auf diejenigen, die zur Zeit regulären Beschäftigungen im untersten Qualifikations- und Einkommensbereich nachgehen.
Die Regelung legt Axt an das Fundament unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung. Nach dem einleuchtenden Verständnis des Bundesverfassungsgerichts wurzeln existenzsichernde Leistungen unmittelbar in der Menschenwürde. Bisher galt, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft dasselbe Recht auf ein Leben in Würde in sich trägt. Die Neuregelung ersetzt dieses tragende Prinzip durch sozialrechtliche Apartheid. Die Folgen für die deutsche Gesellschaft sind unabsehbar.“
Eine gute Zusammenfassung und Bewertung dazu gibt es im Newsletter von Thomas Hohlfeld
Referent für Migration und Integration der Linken v. 25.11.2016, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Letter-Hohlfeld-v.-25.11.2016.pdf
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Willi S
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