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Verwaltungsgericht Leipzig erklärt polizeiliche Videoaufnahmen für rechtswidrig
In zwei Urteilen hat das VG Leipzig die Standardvideoaufnahmen der Polizei bei Demonstrationen für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Urteil (1 K 259/12) fest, dass es sich „bereits beim Vorhalten der eingeschalteten Kamera […] um einen Eingriff in das Recht der Klägerin aus Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz“ handelt. Auch die „bloße Übertragung von Kamerabildern auf einen Monitor, ohne dass dabei eine Aufzeichnung erfolgt, stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dar“, so das Verwaltungsgericht. Das Beobachten durch eine Kamera ermöglicht „eine andere Qualität und Quantität der Beobachtung“, als die mit dem bloßen Auge. Dadurch dass die Versammlungsteilnehmer nicht einschätzen können ob die Kamera eingeschaltet und auf ihn/ sie gerichtet ist, entsteht ein Anpassungsdruck, der dazu führen kann, dass Menschen ihr Grundrecht nicht mehr wahrnehmen.
Grade der letzte Punkt ist sehr relevant, denn hinterher sagt immer die Polizei, es sei doch gar nicht gefilmt worden, die Kamera sein nicht angeschaltet gewesen.
Die Urteile haben für alle freiheitsliebenden Menschen Bedeutung, besonders dann, wenn es ihnen zu bunt wird, dass die Polizei stetig und immer bei linken Demonstrationen filmt und damit erst Auseinandersetzungen wegen Vermummung provoziert. Mehre dazu hier: http://www.jule-nagel.org/index.php/2016/10/zwei-leipziger-urteile-weisen-polizeiliche-videografie-in-die-schranken-und-staerken-versammlungsfreiheit/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2078/
Willi S
Grade der letzte Punkt ist sehr relevant, denn hinterher sagt immer die Polizei, es sei doch gar nicht gefilmt worden, die Kamera sein nicht angeschaltet gewesen.
Die Urteile haben für alle freiheitsliebenden Menschen Bedeutung, besonders dann, wenn es ihnen zu bunt wird, dass die Polizei stetig und immer bei linken Demonstrationen filmt und damit erst Auseinandersetzungen wegen Vermummung provoziert. Mehre dazu hier: http://www.jule-nagel.org/index.php/2016/10/zwei-leipziger-urteile-weisen-polizeiliche-videografie-in-die-schranken-und-staerken-versammlungsfreiheit/
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Willi S
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