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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2017

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Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2017 Empty Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2017

Beitrag von Willi Schartema Mi 12 Okt 2016 - 8:25

Dann möchte ich hier die Planungsgrundlagen und Zielsteuerung der BA für das Jahr 2017 veröffentlichen. Spannend ist dass sie hinsichtlich der sog. Passiven Leistungen/Rechtsanspruchsleistungen  keine Aussagen treffen wollen. Das ganze Material gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Planungsbrief-und-Zielvereinbahrung-2017.pdf
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2066/
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