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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Okt 2018 - 8:31

Das MAIS NRW hat den "Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen" vorgelegt.
Der Bericht zeigt, dass die Ausgaben für BuT-Leistungen in NRW um rund 10 Mio. Euro (5,87%) gegenüber 2016 gestiegen sind. Insgesamt wurden rund 184,2 Mio. Euro für Leistungen des BuT in NRW ausgegeben.
Die Mittagsverpflegung und das sogenannte Schulbedarfspaket bildeten die größten Ausgabeposten mit zusammen über 60% der Gesamtausgaben. Die Mittel für das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets" in Höhe von ca. 47,7 Mio. EUR wurden im vergangenen Jahr nahezu vollends ausgeschöpft und werden von allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens in Anspruch genommen. Insgesamt waren 2017 über 1.800 Bildungs- und Teilhabeberater/-innen landesweit In Schuleinrichtungen eingesetzt, etwa die Hälfte davon in Grundschulen.
Der Bericht belegt zudem, dass die Ausgaben in den Kommunen weiterhin sehr stark variieren: Während die Stadt Essen Pro-Kopf-Ausgaben in Höhe von 303,92 Euro je Kind hatte, waren es beispielsweise in der Stadt Duisburg nur 125,71 Euro je Kind.
Den vollständigen Bericht gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/MMV17-1087-compressed.pdf 
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2421/
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