Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Regelbedarfe für das Jahr 2019 / Anhebung des Regelsatzes um 2,02 Prozent Laut Aussagen des Arbeitsministers Hubertus Heil, sollen die RB’s nächstes Jahr wie folgt erhöht werden: RB 1 auf 424 EUR von 416 EUR
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Regelbedarfe für das Jahr 2019 / Anhebung des Regelsatzes um 2,02 Prozent Laut Aussagen des Arbeitsministers Hubertus Heil, sollen die RB’s nächstes Jahr wie folgt erhöht werden: RB 1 auf 424 EUR von 416 EUR
RB 1 auf 424 EUR von 416 EUR
RB 2 auf 382 EUR von 374 EUR
RB 3 auf 339 EUR von 332 EUR
RB 4 auf 322 EUR von 316 EUR
RB 5 auf 302 EUR von 296 EUR
RB 6 auf 245 EUR von 240 EUR
Hintergrund: https://de.reuters.com/article/deutschland-arbeit-heil-idDEKCN1LR1I7
Derzeit handelt es sich bei der ALG II - Erhöhung um einen Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums. Das Bundeskabinett wird diese Woche darüber entscheiden, eine Zustimmung gilt als sicher.
Diese Hungerregelbedarfe verstoßen deutlich gegen die Würde der Menschen und verhindern gesellschaftliche Teilhabe. Erst Recht bei denen die als Kranke oder Alte dauerhaft darauf angewiesen sind. Den Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen wird damit die Zukunft auf eine vernünftige Ausbildung und Arbeitsmarktintegration genommen.
Einzig zählt für die Politik das Projekt „Ausbau und Ausweitung des Niedriglohnsektors“ und Profitmaximierung, welches selbstverständlich von Schwarz/Rot weiter fortgesetzt wird. Es ist an der Zeit, dass höhere Regelbedarfe auf der Straße (und nicht durch Wählen der AfD!!!) erstritten werden.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2411/
Willi S
RB 2 auf 382 EUR von 374 EUR
RB 3 auf 339 EUR von 332 EUR
RB 4 auf 322 EUR von 316 EUR
RB 5 auf 302 EUR von 296 EUR
RB 6 auf 245 EUR von 240 EUR
Hintergrund: https://de.reuters.com/article/deutschland-arbeit-heil-idDEKCN1LR1I7
Derzeit handelt es sich bei der ALG II - Erhöhung um einen Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums. Das Bundeskabinett wird diese Woche darüber entscheiden, eine Zustimmung gilt als sicher.
Diese Hungerregelbedarfe verstoßen deutlich gegen die Würde der Menschen und verhindern gesellschaftliche Teilhabe. Erst Recht bei denen die als Kranke oder Alte dauerhaft darauf angewiesen sind. Den Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen wird damit die Zukunft auf eine vernünftige Ausbildung und Arbeitsmarktintegration genommen.
Einzig zählt für die Politik das Projekt „Ausbau und Ausweitung des Niedriglohnsektors“ und Profitmaximierung, welches selbstverständlich von Schwarz/Rot weiter fortgesetzt wird. Es ist an der Zeit, dass höhere Regelbedarfe auf der Straße (und nicht durch Wählen der AfD!!!) erstritten werden.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2411/
Willi S
Ähnliche Themen
» Thomé Newsletter 22/2019 vom 22.04.2019 Meine neue Gesetzestextsammlung zum Existenzsicherungsrecht ist erhältlich
» Die Verwertung einer nicht selbst genutzten Immobilie ist dann nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn der erzielbare Verkaufspreis (Verkehrswert) 80 Prozent des Sachwerts beträgt. LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.04.2019 - L 7 AS 2024/18
» Thomé Newsletter 03/2019 vom 20.01.2019 Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht Alles auf einen Blick /BA Eckwerte 2019 / Leistungen nach AsylbLG Und wieder ein bedauerlicher Einzelfall im Jobcenter Wuppertal und mehr
» Maximalzuschuss für Kaltmiete und Wohnfläche erhöht
» Thomé Newsletter 10/2019 vom 10.03.2019 Sanktionen im SGB II: Um etwaige rückwirkende Ansprüche zu sichern bitte Überprüfungsanträge einlegen!
» Die Verwertung einer nicht selbst genutzten Immobilie ist dann nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn der erzielbare Verkaufspreis (Verkehrswert) 80 Prozent des Sachwerts beträgt. LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.04.2019 - L 7 AS 2024/18
» Thomé Newsletter 03/2019 vom 20.01.2019 Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht Alles auf einen Blick /BA Eckwerte 2019 / Leistungen nach AsylbLG Und wieder ein bedauerlicher Einzelfall im Jobcenter Wuppertal und mehr
» Maximalzuschuss für Kaltmiete und Wohnfläche erhöht
» Thomé Newsletter 10/2019 vom 10.03.2019 Sanktionen im SGB II: Um etwaige rückwirkende Ansprüche zu sichern bitte Überprüfungsanträge einlegen!
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema