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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Sozialhilfe - Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 S 1 SGB 12 - Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 - keine Ermessensreduzierung auf Null nach  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Grundsicherung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Sozialhilfe - Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 S 1 SGB 12 - Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 - keine Ermessensreduzierung auf Null nach  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
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» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
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» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
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» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
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» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Grundsicherung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Sozialhilfe - Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 S 1 SGB 12 - Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 - keine Ermessensreduzierung auf Null nach  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
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» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
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Beitrag von Willi Schartema Di 11 Okt 2016 - 9:14

 mehr als sechsmonatigem Aufenthalt
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 29.09.2016 - L 9 AS 427/16 B ER


Sozialhilfe für arbeitssuchende EU-Bürger: Auch LSG Hessen stellt sich gegen BSG-Urteile.

Keine Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII für polnische Staatsangehörige.
Leitsatz ( Redakteur )

Der Sozialhilfeanspruch von EU-Bürgern, die durch § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II vom ALG II -Bezug ausgeschlossen werden, ist gemäß § 23 Abs. 3 S. 1 und Abs. 1 S. 3 SGB XII auch bei einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt im Bundesgebiet auf eine fehlerfreie, von den Umständen des Einzelfalles abhängige Ermessensentscheidung des Sozialhilfeträgers beschränkt. Von einer mit dem Beginn des siebten Aufenthaltsmonats einsetzenden, regelhaften Verpflichtung, im Wege der Ermessensreduzierung auf Null laufende Leistungen nach Maßgabe des Dritten Kapitels SGB XII zu gewähren, ist entgegen der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 3. Dezember 2015, Az. B 4 AS 44/15 R) nicht auszugehen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188070&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso: Beschluss des Senats vom 26. September 2016 - L 9 AS 643/16 B ER, n. v. und LSG NSB, Beschluss vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER; a. A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 23.05.2016 - L 20 SO 139/16 B ER
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2079/


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