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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Sozialhilfe - Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 S 1 SGB 12 - Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 - keine Ermessensreduzierung auf Null nach
mehr als sechsmonatigem Aufenthalt
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 29.09.2016 - L 9 AS 427/16 B ER
Sozialhilfe für arbeitssuchende EU-Bürger: Auch LSG Hessen stellt sich gegen BSG-Urteile.
Keine Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII für polnische Staatsangehörige.
Leitsatz ( Redakteur )
Der Sozialhilfeanspruch von EU-Bürgern, die durch § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II vom ALG II -Bezug ausgeschlossen werden, ist gemäß § 23 Abs. 3 S. 1 und Abs. 1 S. 3 SGB XII auch bei einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt im Bundesgebiet auf eine fehlerfreie, von den Umständen des Einzelfalles abhängige Ermessensentscheidung des Sozialhilfeträgers beschränkt. Von einer mit dem Beginn des siebten Aufenthaltsmonats einsetzenden, regelhaften Verpflichtung, im Wege der Ermessensreduzierung auf Null laufende Leistungen nach Maßgabe des Dritten Kapitels SGB XII zu gewähren, ist entgegen der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 3. Dezember 2015, Az. B 4 AS 44/15 R) nicht auszugehen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188070&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso: Beschluss des Senats vom 26. September 2016 - L 9 AS 643/16 B ER, n. v. und LSG NSB, Beschluss vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER; a. A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 23.05.2016 - L 20 SO 139/16 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2079/
Willi S
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 29.09.2016 - L 9 AS 427/16 B ER
Sozialhilfe für arbeitssuchende EU-Bürger: Auch LSG Hessen stellt sich gegen BSG-Urteile.
Keine Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII für polnische Staatsangehörige.
Leitsatz ( Redakteur )
Der Sozialhilfeanspruch von EU-Bürgern, die durch § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II vom ALG II -Bezug ausgeschlossen werden, ist gemäß § 23 Abs. 3 S. 1 und Abs. 1 S. 3 SGB XII auch bei einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt im Bundesgebiet auf eine fehlerfreie, von den Umständen des Einzelfalles abhängige Ermessensentscheidung des Sozialhilfeträgers beschränkt. Von einer mit dem Beginn des siebten Aufenthaltsmonats einsetzenden, regelhaften Verpflichtung, im Wege der Ermessensreduzierung auf Null laufende Leistungen nach Maßgabe des Dritten Kapitels SGB XII zu gewähren, ist entgegen der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 3. Dezember 2015, Az. B 4 AS 44/15 R) nicht auszugehen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188070&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso: Beschluss des Senats vom 26. September 2016 - L 9 AS 643/16 B ER, n. v. und LSG NSB, Beschluss vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER; a. A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 23.05.2016 - L 20 SO 139/16 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2079/
Willi S
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