Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Widerspruch Kürzung von ALGI/ALGII nach § 37d SGB III
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: ANTRÄGE - WIDERSPRÜCHE - KLAGEN
Seite 1 von 1
Widerspruch Kürzung von ALGI/ALGII nach § 37d SGB III
Name
Absender
Adresse
BGnr Datum
Widerspruch gegen die Kürzung von ALGI/ALGII nach §37b SGB III Schreiben vom xxxxx0.12
KÜNDIGUNG - VORSICHT vor SGB 3 § 37b..!!
VORSICHT vor SGB 3 § 37b..!! HARZ IV - VORSICHT vor SGB 3 § 37b..!!
Sozialrecht
hier: Verspätete Arbeitslosmeldung führt bei Unkenntnis der Meldeobliegenheit
nicht zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes / Urteil des BSG vom 25.05.2005
(Az: B 11a/11 AL 81/04 R)
Meldeobliegenheit kein Fahrlässigkeitsvorwurf.
Fazit
Erfreulich ist, dass das BSG abschließend festgelegt hat, dass dem Arbeitslosen das
Arbeitslosengeld nicht gemindert werden darf, wenn er sich lediglich aufgrund unverschuldeter
Rechtsunkenntnis nicht frühzeitig arbeitssuchend meldet. Dies führt nämlich dazu, dass bei einer
unterlassenen Aufklärung des Arbeitgebers über die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuche keine
etwaigen Schadensersatzanforderungen vom Arbeitnehmer gestellt werden können. Zwar soll
der Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III bei einer Kündigung auf seine Pflicht zur
frühzeitigen Arbeitssuche hinweisen. Aus diesem Grund hatten bereits einige Arbeitslose
versucht, sich die Minderung des Arbeitslosengeldes vom Arbeitgeber als Schadensersatz
zurückzuholen. Da aber unter Zugrundelegung obiger Entscheidung das Arbeitslosengeld bei
Unkenntnis der Meldepflicht nicht mehr gekürzt werden darf, löst auch ein fehlender Hinweis des
Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer keine negativen Konsequenzen mehr aus.
Dennoch sollte der Arbeitgeber der Sollvorschrift in § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III weiterhin Rechnung
tragen und den Arbeitnehmer auf seine Pflicht zur frühzeitigen Arbeitslosmeldung hinweisen.
Einerseits ist der Arbeitgeber dann in jedem Fall rechtlich nicht mehr angreifbar und andererseits
werden durch die frühest mögliche Arbeitsvermittlung möglicherweise die Sozialkassen entlastet.
Wer in Arbeit ist und Bescheid von seiner Kündigung hat sollte schnell dies dem Jobcenter mitteilen, nur wissen die meisten nichts davon, dass umgehend von der Kenntnis der Kündigung dem Jobcenter Mitteilung gemacht werden soll.
Stellt man dann einen Antrag auf ALGI /ALGII und hat dem Jobcenter die Kündigung zu spät mit geteilt wird das ALGI/ ALGII für 3 Monate um 30 % gekürzt.
Das ist rechtswidrig wer seine Rechte nicht kennt darf dafür auch nicht bestraft werden.
Widerspruch einlegen sofort Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsuchen und der setzt sich schriftlich mit dem Jobcenter in Verbindung.
Hier ein Informeller Bericht in diesem Link:
https://www.youtube.com/watch?v=dCFPJwB02ZY&feature=related
4 Min 16 Sek § 37 SGB III Frühestens Arbeitslos melden stimmt nicht spätestens müsste in dieser Verordnung stehen.
Urteil Bundessozialgericht
Sozialrecht
hier: Verspätete Arbeitslosmeldung führt bei Unkenntnis der Meldeobliegenheit
nicht zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes / Urteil des BSG vom 25.05.2005
(Az: B 11a/11 AL 81/04 R) https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=23879
http://www.idk-hannover.de/kfz/attachments/030_verspaeteteArbeitslosmeld.pdf
Hier sollte mit diesem Gesetz Kasse gemacht werden. Sozialrichter haben diesen § 37d SGB III gekippt
Mit freundlichen Grüßen
Ähnliche Themen
» Widerspruch: Kürzung der RGL ohne Kostensenkungsaufforderung
» BVerfG: Beratungshilfe für einen Widerspruch Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). BVerfG - 1 BvR 1517/08
» BSG:Minderung des ALGI/II nach § 37d SGB III rechtswidrig B 11a/11 AL 81/04 R Minderung des ALGI/II nach § 37d SGB III rechtswidrig bei Unkenntnis der Meldeobliegenheit
» Widerspruch: Widerspruch wegen Umzug aus Familiären dauernden Streitigkeiten
» Widerspruch: Briefzustellung JC Keine Post erhalten Sanktion Widerspruch das Jobcenter gemäß § 37 SGB X verpflichtet ist, den Nachweis über die erfolgreiche Zustellung der Einladung zu erbringen.
» BVerfG: Beratungshilfe für einen Widerspruch Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). BVerfG - 1 BvR 1517/08
» BSG:Minderung des ALGI/II nach § 37d SGB III rechtswidrig B 11a/11 AL 81/04 R Minderung des ALGI/II nach § 37d SGB III rechtswidrig bei Unkenntnis der Meldeobliegenheit
» Widerspruch: Widerspruch wegen Umzug aus Familiären dauernden Streitigkeiten
» Widerspruch: Briefzustellung JC Keine Post erhalten Sanktion Widerspruch das Jobcenter gemäß § 37 SGB X verpflichtet ist, den Nachweis über die erfolgreiche Zustellung der Einladung zu erbringen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: ANTRÄGE - WIDERSPRÜCHE - KLAGEN
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema