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BVerfG: Die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld-II-Sanktionen unzulässig
Das BVerfG hat kein Interesse kapitalistische Verwertungsinteressen in Frage zu stellen und die Verfassungsmäßigkeit von Leistungskürzungen nach dem SGB II zu klären und sucht daher nach einem Grund die Richtervorlage ablehnen zu können. Es wurde eine Lücke gefunden und die nicht ausreichende Prüfung der Rechtsfolgenbelehrung bei dem Sanktionsbescheid bemängelt. Also demnächst einen neuen Versuch starten!
Mehr dazu: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverfg-richtervorlage-zur-verfassungswidrigkeit-von-arbeitslosengeld-ii-sanktionen-unzulaessig
Dazu eine sehr guter Hintergrundartikel von Herbert Masslau: http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-sanktionsluege.html
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2025/
Mehr dazu: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverfg-richtervorlage-zur-verfassungswidrigkeit-von-arbeitslosengeld-ii-sanktionen-unzulaessig
Dazu eine sehr guter Hintergrundartikel von Herbert Masslau: http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-sanktionsluege.html
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