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. Druck auf ältere Arbeitslose - Jobcenter sollen Zwangsrente durchsetzen
Durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Rente müssen Langzeitarbeitslose Abschläge hinnehmen. Jobcenter sollen künftig mit Leistungsverweigerung drohen, um die Betroffenen zur Mitwirkung zu verpflichten. Es hagelt scharfe Kritik.
Trotz Kritik an vorzeitiger "Zwangsverrentung" von Langzeitarbeitslosen will die Koalition den Jobcentern mehr Möglichkeiten zum Druck auf Hartz-IV-Empfänger einräumen. Jobcenter sollen künftig Hartz-IV-Leistungen streichen, wenn Betroffene nicht die nötigen Unterlagen zum vorzeitigen Wechsel in die Rente vorlegen.
Das sieht ein geplanter Änderungsantrag für ein derzeit im Bundestag beratenes Gesetz zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV vor, der in Berlin vorliegt. Bereits seit Längerem fordern Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition, die Praxis der "Zwangsverrentung" aufzugeben.
Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Jobcenter-sollen-Zwangsrente-durchsetzen-article17695431.html
Hinweis: An der Möglichkeit einer Versagung nach § 66 SGB I sind mit der wohl herrschenden Auffassung erhebliche Zweifel angebracht. Bedenken bestehen unter anderem, weil der mitwirkungsberechtigte und der sanktionierende Träger nicht identisch sind. Bislang ist diese Frage
noch nicht höchstrichterlich entschieden (vgl. zum Meinungsstand und den Bedenken Sächsisches
LSG v. 22.02.2016 - L 3 AS 990/15 B ER und jurisPK-SGB II 4. Aufl. / Karl, Rz. 52.1 ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/
Willi S
Trotz Kritik an vorzeitiger "Zwangsverrentung" von Langzeitarbeitslosen will die Koalition den Jobcentern mehr Möglichkeiten zum Druck auf Hartz-IV-Empfänger einräumen. Jobcenter sollen künftig Hartz-IV-Leistungen streichen, wenn Betroffene nicht die nötigen Unterlagen zum vorzeitigen Wechsel in die Rente vorlegen.
Das sieht ein geplanter Änderungsantrag für ein derzeit im Bundestag beratenes Gesetz zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV vor, der in Berlin vorliegt. Bereits seit Längerem fordern Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition, die Praxis der "Zwangsverrentung" aufzugeben.
Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Jobcenter-sollen-Zwangsrente-durchsetzen-article17695431.html
Hinweis: An der Möglichkeit einer Versagung nach § 66 SGB I sind mit der wohl herrschenden Auffassung erhebliche Zweifel angebracht. Bedenken bestehen unter anderem, weil der mitwirkungsberechtigte und der sanktionierende Träger nicht identisch sind. Bislang ist diese Frage
noch nicht höchstrichterlich entschieden (vgl. zum Meinungsstand und den Bedenken Sächsisches
LSG v. 22.02.2016 - L 3 AS 990/15 B ER und jurisPK-SGB II 4. Aufl. / Karl, Rz. 52.1 ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/
Willi S
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