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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Apr 2016 - 8:59

Der Kollege Jonny Bruhn-Tripp  hat die Informationsschrift: Altersrenten, Rentenbeginn und Rentenhöhe. Rentenwert von Zeiten der Versichertenbiografie herausgegeben. Die Schrift enthält eine Übersicht über die verschiedenen Altersrenten, deren Voraussetzungen und über den Rentenbeginn und die Rentenhöhe. An Beispielen wird gezeigt, wie viel zu den vorzeitigen Altersrenten hinzuverdient werden darf, wie hoch die Rentenabschläge und die kumulativen Einkommensverluste bei einem vorzeitigen Rentenzugang sind. Zudem wird in Übersichten über den Rentenwert der verschiedenen Zeiten der Versichertenbiografie informiert. Über den Rentenwert von Zeiten im Niedriglohnsektor, über Kindererziehungszeiten, Zeiten der Angehörigenpflege, Arbeitslosenzeiten und ALG II Bezugszeiten. In den Fußnoten wird die Historie der einschlägigen Gesetzesregelungen kurz nachgezeichnet. Den Inforeader gibt es hier: http://tinyurl.com/zzg6aur



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2007/

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