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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 30 Jan 2018 - 8:06

Im August 2017 sind sehr viele Aufenthaltstitel neu eingeführt worden – alle im Bereich des Aufenthalts zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung (ICT-Karte, Mobiler ICT-Karte und etwa 25 neue Aufenthaltserlaubnisse für Studierende, Auszubildende, Forscher*innen, Freiwilligendienstler*innen usw.). Insgesamt haben wir jetzt an die 100 unterschiedliche Rechtsgrundlagen für einen Aufenthalt nach dem Aufenthaltsgesetz. Dabei fällt es - gelinde gesagt - schwer, den Überblick zu behalten.
Einer ersten Orientierung dient die tabellarische Übersicht „Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt“ des IQ Netzwerks Niedersachsen, die sämtliche Aufenthaltspapiere auflistet und die entsprechenden Zugänge zum Arbeitsmarkt und zum SGB II darstellt. Die Tabelle kann dabei nicht eine umfassende Einzelfallprüfung ersetzen, aber zumindest den groben Rahmen darstellen.
Die Tabelle findet ihr hier:http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Zugang_SGB_II_und_Arbeitsmarkt.pdf
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2307/
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