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Insbesondere zur Beantwortung der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Vergleichsraumdifferenzierung über mietpreisbildende Faktoren den Anforderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung an ein schlüssiges Konzept genügt ( bejahend ).
Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 24.09.2015 - S 25 AS 2228/14
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das Konzept beruht auf einer nachvollziehbaren und nicht zu beanstandenden Bestimmung des Vergleichsraumes.
2. Hinsichtlich der Bildung des Vergleichsraumes über den gesamten Landkreis existiert bisher keine Rechtsprechung des BSG. Gemäß Beschluss vom 5.06.2014 - B 4 AS 349/13 B ist der gesamte Landkreis als Vergleichsraum jedenfalls nicht ausgeschlossen.
3. Als maßgeblicher Vergleichsraum ist bei der Ermittlung der angemessenen Miete auf das räumliche Gebiet des gesamten Landkreises Nordsachsen abzustellen.
4. Das vorgelegte Konzept ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183120&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1977/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das Konzept beruht auf einer nachvollziehbaren und nicht zu beanstandenden Bestimmung des Vergleichsraumes.
2. Hinsichtlich der Bildung des Vergleichsraumes über den gesamten Landkreis existiert bisher keine Rechtsprechung des BSG. Gemäß Beschluss vom 5.06.2014 - B 4 AS 349/13 B ist der gesamte Landkreis als Vergleichsraum jedenfalls nicht ausgeschlossen.
3. Als maßgeblicher Vergleichsraum ist bei der Ermittlung der angemessenen Miete auf das räumliche Gebiet des gesamten Landkreises Nordsachsen abzustellen.
4. Das vorgelegte Konzept ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183120&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1977/
Willi S
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