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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Diskriminierung von Kindern vor dem Bundesverfassungsgericht: Warten bis es zu spät ist ? Zäher Start einer Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren: 4 Wochen von der Pforte bis zum Ersten Senat für die Überprüfung des Von-der-Leyen-Diskriminierungs-Pakets

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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 3:19



Wiesbaden/Karlsruhe – „Vier Wochen musste die chancengerechte, diskriminierungsfreie Bildung erst mal vor der Tür warten – ehe der Verfassungsbeschwerde für dieses elementare Kinder-Grundrecht Einlass beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewährt wurde“ bemerkt enttäuscht Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Scheinbar folgt Ursula von der Leyens Bildungs-Verhinderungs-Mogelpackung nicht nur in den Jobcentern ungewöhnlichen Gesetzmäßigkeiten.“ Am Freitag, den 13. April, lag vor der Pforte des hohen Gerichts der letzte Antrag einer erstmals am 24. Januar eingereichten Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren gegen das Bildungspaket zur Richtervorlage – nachdem der Sozialrechtsweg endgültig erschöpft war. Erst Samstag, den 12. Mai, wurden der Beschwerdeführerin Eingangsbestätigung und Aktenzeichen (1 BvR 878/12) zugestellt.



Zentrale Inhalte der Verfassungsbeschwerde sind die Verstöße gegen den Schutz vor Diskriminierung sowie den Datenschutz im Verwaltungsverfahren. Zusätzlich wird als unvereinbar mit dem Grundgesetz gerügt die Teilung des „menschenwürdigen Existenzminimums“ bei Kindern in unverfügbaren zu geringen Regelsatz und unerreichbare Chancen auf Bildung und Teilhabe. Und schließlich wird der Erste Senat aufgefordert, die entsprechende Gesetzgebung an seinem eigenen Hartz IV-Urteil vom 09.02.2012 zu messen.



Spätestens jetzt dürfte nicht mehr nur die Beschwerde führende Mutter sondern Millionen Familien interessieren, ob endlich alle Kinder in Deutschland wirkliche Chancengerechtigkeit erfahren dürfen und ob das Bundesverfassungsgericht ihnen Grundrechtsschutz ohne Diskriminierung zubilligen wird.



Zunächst werden jetzt die Richter der zuständigen Kammer in Karlsruhe über Annahme oder Zurückweisung der Beschwerde gegen reale Diskriminierung von Kindern in Deutschland entscheiden. (§§ 93a ff. BVerfGG) Ihre Ablehnung bedürfte übrigens nach dem Gesetz noch nicht einmal einer Begründung.



Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) heißt es: „Die Verfassungsbeschwerde (…) ist zur Entscheidung anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt“ und „wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht“. D.h. die Verfassungsrichter werden zunächst den Fokus darauf richten, ob die Kinder – nach dem sich neun Monate lang hinziehenden Sozialrechtsweg im Eilverfahren – auf ein abermals möglicherweise 1, 2 oder mehrere Jahre dauerndes Hauptsacheverfahren durch die Sozialgerichte warten sollen.



Das würde allerdings bedeuteten, dass sie längst dem Alter für musikalische Früherziehung oder Kindersportgruppen entwachsen wären, möglicherweise das Abitur vermasselt hätten und mit Sicherheit nicht mehr in der Lage wären, die Mittagessen-Suppe von mehreren zurückliegenden Jahren löffeln zu können – ehe sich das Bundesverfassungsgericht mit ihrem Grundrecht auf diskriminierungsfreie Bildung würden beschäftigen wollen.



Die Richter würden dann nämlich anordnen, dass Kinder von Eltern in schwierigen Lebenslagen – im Gegensatz zu ihren eigenen Kindern – ungleich länger und möglicherweise bis es zu spät ist auf Bildungschancen warten sollen – selbst auf die irreversible Gefahr hin, dass sie bis zu einer Entscheidung längst dem Kindes- oder Jugendalter entwachsen sind. Damit würden sie nach Ansicht der Hartz4-Plattform gleichzeitig einen sehr großer Teil aller Kinder von diskriminierungsfreier Gerechtigkeit ausschließen. Und zugleich würde das Bundesverfassungsgericht das vom selben Karlsruher Ersten Senat am 09.02.2010 verkündete individuelle Grundrecht auf „menschenwürdigen Existenzminimums“ sowie seine Unverfügbarkeit für Jeden bei Kindern wieder aufheben.



Die Hartz4-Plattform geht jedoch von einer Annahme und Befassung der acht Richter des Ersten Senats mit den Zukunftschancen von Kindern in Deutschland aus. In dem Zusammenhang ist sicher nicht ohne Bedeutung, wer die Menschen hinter den Roten Roben sind und welchen empathischen Bezug sie möglicherweise zur anstehenden Kinder-Grundrechtsfrage haben.

http://www.sozialticker.com/diskriminierung-von-kindern-vor-dem-bundesverfassungsgericht-warten-bis-es-zu-spaet-ist_20120517.html

http://hartz-nordhausen.blog.de/2012/05/14/diskriminierung-kindern-bundesverfassungsgericht-warten-spaet-13677957/

http://www.montagsdemo-marl.de/index.php/agenda-2010/hartz-iv/14757-diskriminierung-von-kindern-vor-dem-bundesverfassungsgericht-warten-bis-es-zu-spaet-ist-
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