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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Berufsausbildungsbeihilfe; Gesamtbedarf; Lebensunterhalt; Fahrkosten; Berufsschulunterricht; Betreuungskosten; Einkommen des Auszubildenden; Bewilligungszeitraum; Pauschale für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge; Anrechnung des elterlichen Einkommens
Unterhaltsanspruch; angemessener Selbstbehalt; Verbraucherinsolvenzverfahren
SG Karlsruhe Gerichtsbescheid vom 15.11.2015 - S 5 AL 1322/15
Leitsatz ( Juris )
Bei der Berechnung eines Anspruchs auf Berufsausbildungsbeihilfe ist das Einkommen der Eltern des Auszubildenden auch dann zu berücksichtigen, wenn vor Beginn des Bewilligungszeitraums über ihr Vermögen ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182171&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1939/
Willi S
SG Karlsruhe Gerichtsbescheid vom 15.11.2015 - S 5 AL 1322/15
Leitsatz ( Juris )
Bei der Berechnung eines Anspruchs auf Berufsausbildungsbeihilfe ist das Einkommen der Eltern des Auszubildenden auch dann zu berücksichtigen, wenn vor Beginn des Bewilligungszeitraums über ihr Vermögen ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182171&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1939/
Willi S
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