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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorgelegt / weitere Etablierung von SGB II - Sonderrecht

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Beitrag von Willi Schartema So 1 Nov 2015 - 17:54

Das BMAS hat gestern den  Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorgelegt.
Der Referentenentwurf enthält keine Änderungen zum Sanktionsrecht, da hier Herr Seehofer nicht bereit war einer verfassungskonformen Anpassung (und Verschärfung) zuzustimmen. Der Referentenentwurf beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, bei den Anspruchsvoraussetzungen, bei den Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie beim Verfahrensrecht. Weitere Änderungen betreffen die Aufnahme einer Ausbildung, die Schnittstelle Ausbildungsförderung und SGB II, sowie die Möglichkeit, dass im SGB II aufstockende SGB III-Bezieher nunmehr Arbeitsmarktleistungen nach dem SGB III und nicht mehr SGB II erhalten.
Es sind viele Änderungen im Bereich des Verfahrensrechts enthalten, so das weiter davon gesprochen werden kann, dass damit  die Ausweitung des Hartz IV-Sonderechtes vorangetrieben wird.
Alles Nähere später, von unserer Seite wird dazu auf jeden Fall alsbald eine inhaltliche Bewertung erfolgen.

Den Referentenentwurf gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/151012_Referentenentwurf.pdf


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1901/

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