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Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorgelegt / weitere Etablierung von SGB II - Sonderrecht
Das BMAS hat gestern den Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorgelegt.
Der Referentenentwurf enthält keine Änderungen zum Sanktionsrecht, da hier Herr Seehofer nicht bereit war einer verfassungskonformen Anpassung (und Verschärfung) zuzustimmen. Der Referentenentwurf beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, bei den Anspruchsvoraussetzungen, bei den Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie beim Verfahrensrecht. Weitere Änderungen betreffen die Aufnahme einer Ausbildung, die Schnittstelle Ausbildungsförderung und SGB II, sowie die Möglichkeit, dass im SGB II aufstockende SGB III-Bezieher nunmehr Arbeitsmarktleistungen nach dem SGB III und nicht mehr SGB II erhalten.
Es sind viele Änderungen im Bereich des Verfahrensrechts enthalten, so das weiter davon gesprochen werden kann, dass damit die Ausweitung des Hartz IV-Sonderechtes vorangetrieben wird.
Alles Nähere später, von unserer Seite wird dazu auf jeden Fall alsbald eine inhaltliche Bewertung erfolgen.
Den Referentenentwurf gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/151012_Referentenentwurf.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1901/
Willi S
Der Referentenentwurf enthält keine Änderungen zum Sanktionsrecht, da hier Herr Seehofer nicht bereit war einer verfassungskonformen Anpassung (und Verschärfung) zuzustimmen. Der Referentenentwurf beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, bei den Anspruchsvoraussetzungen, bei den Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie beim Verfahrensrecht. Weitere Änderungen betreffen die Aufnahme einer Ausbildung, die Schnittstelle Ausbildungsförderung und SGB II, sowie die Möglichkeit, dass im SGB II aufstockende SGB III-Bezieher nunmehr Arbeitsmarktleistungen nach dem SGB III und nicht mehr SGB II erhalten.
Es sind viele Änderungen im Bereich des Verfahrensrechts enthalten, so das weiter davon gesprochen werden kann, dass damit die Ausweitung des Hartz IV-Sonderechtes vorangetrieben wird.
Alles Nähere später, von unserer Seite wird dazu auf jeden Fall alsbald eine inhaltliche Bewertung erfolgen.
Den Referentenentwurf gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/151012_Referentenentwurf.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1901/
Willi S
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