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Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegt
Die Bundesregierung will die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie die
Beratungshilfe effizienter gestalten.
Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/11472 – PDF, 593 KB) vorgelegt. Unter
anderem sollen Änderungen im PKH-Verfahren sicherstellen, "dass die
Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die
Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend aufklären",
heißt es in der Vorlage. Ziel dabei sei es, "ungerechtfertigte
Prozesskostenbewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen
Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken."
Quelle: juris - Gesetzentwurf zur Änderung des
Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegt
S. dazu: sozialrechtsexperte: Peter Nowak bei
Telepolis: Arme sollen weniger klagen
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/gesetzentwurf-zur-anderung-des.html
Willi S
Beratungshilfe effizienter gestalten.
Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/11472 – PDF, 593 KB) vorgelegt. Unter
anderem sollen Änderungen im PKH-Verfahren sicherstellen, "dass die
Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die
Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend aufklären",
heißt es in der Vorlage. Ziel dabei sei es, "ungerechtfertigte
Prozesskostenbewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen
Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken."
Quelle: juris - Gesetzentwurf zur Änderung des
Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegt
S. dazu: sozialrechtsexperte: Peter Nowak bei
Telepolis: Arme sollen weniger klagen
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/gesetzentwurf-zur-anderung-des.html
Willi S
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