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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 19 Mai 2015 - 20:16

Für arme Menschen ist ein Ticket nicht immer leistbar.

Anstatt die Regelleistungen zu erhöhen oder flächendeckende „Sozialtickets“, die diesen Namen verdienen einzuführen, wird das "erhöhte Beförderungsentgelt" für Fahren ohne gültiges Ticket im öffentlichen Personennahverkehr um 50 % von 40 EUR auf 60 EUR erhöht.

Die Begründung dazu ist zynisch: „Seit der letzten Anpassung sind Preise, Löhne und Gehälter, aber auch die Tarife für die Personenbeförderung gestiegen.

Es ist davon auszugehen, dass deshalb der aktuell geltende Höchstbetrag für das erhöhte Beförderungsentgelt in der Praxis Personen nicht mehr ausreichend davon abhält, ohne gültigen Fahrausweis zu fahren.“ 

Zum Nachlesen hier:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0101-0200/115-15.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1836/

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