Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Gewährung von Leistungen der Grundsicherung durch einstweiligen Rechtsschutz bei Nachzug eines ausländischen Familienangehörigen zwecks Familienzusammenführung
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung durch einstweiligen Rechtsschutz bei Nachzug eines ausländischen Familienangehörigen zwecks Familienzusammenführung
Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 02.07.2015 - S 11 AS 577/15 ER
Leitsatz ( Autor )
1. Eine Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II scheidet aus, da sich das Aufenthaltsrechts der Antragstellerin erkennbar nicht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt. Es ergibt sich vielmehr zum Zwecke des Familiennachzugs (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30.01.2013 – B 4 AS 37/12 R ).
2. Dem Wortlaut nach scheint die Antragstellerin in der Tat von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Hinsichtlich dieses Ergebnisses bestehen indes verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Bedenken, die es erforderlich scheinen lassen, in Fällen wie dem vorliegenden, in dem es um den Familienzuzug zu Personen geht, die bestandskräftig als Flüchtling anerkannt sind, eine einschränkende Auslegung vorzunehmen. Diese Bedenken speisen sind insbesondere aus dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz – GG) sowie dem Zusammenspiel der rechtlichen Wertungen des SGB II mit denjenigen des Aufenthaltsrechts. Art. 6 Abs. 1 GG beinhaltet ein Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates, eine Institutsgarantie aber auch eine wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe und Familie betreffenden öffentlichen Rechts enthält und nicht nur für Deutsche sondern auch für Ausländer gilt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2014 – L 7 AS 326/14 B ER, unter Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2009 – L 19 B 363/09 AS ).
3. Hat aber ein Mitglied einer Ehe oder einer Familie einen entsprechenden Anspruch strahlt Art. 6 GG jedenfalls auch auf die Frage des Anspruch der übrigen Mitglieder aus.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179242&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1859/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
1. Eine Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II scheidet aus, da sich das Aufenthaltsrechts der Antragstellerin erkennbar nicht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt. Es ergibt sich vielmehr zum Zwecke des Familiennachzugs (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30.01.2013 – B 4 AS 37/12 R ).
2. Dem Wortlaut nach scheint die Antragstellerin in der Tat von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Hinsichtlich dieses Ergebnisses bestehen indes verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Bedenken, die es erforderlich scheinen lassen, in Fällen wie dem vorliegenden, in dem es um den Familienzuzug zu Personen geht, die bestandskräftig als Flüchtling anerkannt sind, eine einschränkende Auslegung vorzunehmen. Diese Bedenken speisen sind insbesondere aus dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz – GG) sowie dem Zusammenspiel der rechtlichen Wertungen des SGB II mit denjenigen des Aufenthaltsrechts. Art. 6 Abs. 1 GG beinhaltet ein Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates, eine Institutsgarantie aber auch eine wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe und Familie betreffenden öffentlichen Rechts enthält und nicht nur für Deutsche sondern auch für Ausländer gilt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2014 – L 7 AS 326/14 B ER, unter Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2009 – L 19 B 363/09 AS ).
3. Hat aber ein Mitglied einer Ehe oder einer Familie einen entsprechenden Anspruch strahlt Art. 6 GG jedenfalls auch auf die Frage des Anspruch der übrigen Mitglieder aus.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179242&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1859/
Willi S
Ähnliche Themen
» Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für eine arbeitsuchende Unionsbürgerin durch einstweiligen Rechtsschutz - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft - Abwarten der Räumungsklage ist unzumutbar
» Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Zusicherung der Aufwendungen für die neue Wohnung durch einstweiligen Rechtsschutz
» Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch auf Regelleistung nach 20 SGB II durch einstweiligen Rechtsschutz - vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft - untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit
» Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht-begünstigenden Verwaltungsakts - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - rückwirkende Gewährung eines Mehrbedarfs für schwerbehinderte Menschen - fehlende gesonderte Antragstellung -
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - örtliche Zuständigkeit - gewöhnlicher Aufenthalt eines ausländischen Staatsangehörigen mit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflage
» Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Zusicherung der Aufwendungen für die neue Wohnung durch einstweiligen Rechtsschutz
» Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch auf Regelleistung nach 20 SGB II durch einstweiligen Rechtsschutz - vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft - untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit
» Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht-begünstigenden Verwaltungsakts - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - rückwirkende Gewährung eines Mehrbedarfs für schwerbehinderte Menschen - fehlende gesonderte Antragstellung -
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - örtliche Zuständigkeit - gewöhnlicher Aufenthalt eines ausländischen Staatsangehörigen mit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflage
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema