Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld

Nach unten

 BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld Empty BFH, Urt. v. 05.02.2015 - III R 19/14: Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld

Beitrag von Willi Schartema Mo 6 Jul 2015 - 8:34

BFH, Urt. v. 05.02.2015 - [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=III R 19%2f14&suche=III R 19%2F14]III R 19/14[/url]

Erteilt die Ausländerbehörde Ausländern aus Nicht-EU-Staaten rückwirkend eine Aufenthaltserlaubnis mitsamt Arbeitsgenehmigung, besteht deshalb noch kein rückwirkender Anspruch auf Kindergeld. Denn das Kindergeld kann erst dann gewährt werden, wenn der entsprechende Aufenthaltstitel im wahrsten Sinne des Wortes in Händen gehalten werden kann.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen müsse der Ausländer den Aufenthaltstitel „besitzen“, um Kindergeld erhalten zu können.

Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Maßgeblichkeit des tatsächlichen "Besitzes" eines aufenthaltsrechtlichen Titels - Aussetzung des Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren
Leitsätze
Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, so hat dies kindergeldrechtlich keine Rückwirkung. Für den Anspruch auf Kindergeld ist vielmehr der "Besitz" eines solchen Aufenthaltstitels erforderlich. Dies setzt voraus, dass der Kindergeldberechtigte den Titel im maßgeblichen Anspruchszeitraum tatsächlich in den Händen hält.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1854/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Kein rückwirkender Mehrbedarf für Ernährung, wenn in der Vergangenheit eine solche Ernährung nicht durchgeführt wurde - Regelbedarfe 2015 und 2016 nicht verfassungswidrig
» Kein Erstattungsanspruch von Jobcenter bei rückwirkender Gewährung einer Erwerbsminderungsrente
» Kein Rückwirkender Mehrbedarf für Ernährung - Höherer Mehrbedarfsanspruch nur bei Kenntnis des Leistungsbeziehers über seine Erkrankung.
» Kein Rückwirkender Mehrbedarf für Ernährung - Höherer Mehrbedarfsanspruch nur bei Kenntnis des Leistungsbeziehers über seine Erkrankung.
» Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X - Wirksame Geltendmachung von Erstattungsansprüchen - Kindergeld als Einkommen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten