Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung

Nach unten

Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung  Empty Zur Rechtsfrage, ob Genossenschaftsanteile als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 S. 1 oder als Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind - atypischer Fall - Aussetzung der Tilgung

Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Jun 2015 - 0:09

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2015 - L 7 AS 1451/14 - Die Revision wird zugelassen



In atypischen Fällen kann das Jobcenter die Genossenschaftsanteile als tilgungsfreies Darlehen übernehmen.

Leitsatz ( Autor )

1. Der Umstand, dass § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II die Mietkaution, nicht aber die Verpflichtung zur Übernahme von Genossenschaftsanteilen, die Voraussetzung zum Abschluss eines Mietvertrages sind, nennt, beruht auf einer planwidrigen Regelungslücke.

2. Für Genossenschaftsanteile ( Mietkaution ) ist der am neuen Wohnort zuständige Leistungsträger zuständig.

3. Das Jobcenter war verpflichtet, die Genossenschaftsanteile als ein tilgungsfreies Darlehen zu übernehmen, denn das Auswahlermessen war im vorliegenden Fall auf Null reduziert. Denn der Antragsteller hat nicht in freier Entscheidung gehandelt, sondern hat aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Wohnung verloren. Die fristlose Kündigung der Wohnung beruhte auf einer Beschädigung der Wohnung durch den Antragsteller während einer akuten Psychose. Der Umzug in die Wohnung war für aus ärztlicher Sicht angezeigt, da seine Mutter in der gleichen Wohnanlage wohnt.

4. Die Bewilligung als Darlehen mit gleichzeitiger Tilgung durch Aufrechnung nach § 42a SGB II würde vorliegend dazu führen, dass der Antragsteller gerundet 57 Monate (4,75 Jahre) eine Kürzung der bewilligten Leistungen von 10 % hinnehmen müsste ( vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09; hierzu auch BSG, Beschluss vom 25.02.2014 - B 4 AS 417/13 B - wonach nur eine vorübergehende monatliche Kürzung der Regelleistung ausdrücklich verfassungsrechtlich nicht beanstandet wurde ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178661&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1853/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkaution - Rechtswidrigkeit der Darlehenstilgung durch Aufrechnung - atypischer Fall
» Zum Umfangs der Kostenerstattungspflicht nach § 36a SGB II. Es ging hier vorrangig um die Beurteilung, ob tatsächlich entstandene Kosten zu übernehmen sind oder ob die Kalkulation und Angemessenheit der Kosten des Frauenhauses durch das Gericht oder den
»  Zur Rechtsfrage, ob ein einmaliger Bezug von Mutterschaftsgeld als laufende Einnahme nach § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II oder als einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II anzurechnen ist.
» Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine
» Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn es scheint verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Tilgung der Mietkaution mehr als zwei Jahre andauern wird, so das von einem atypischen Fall auszugehen sein könnte.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten