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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema So 1 Jul 2012 - 20:13

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II--nderungen-2011--Bernd-Eckhardt.pdf

Bernd Eckhardt vom ALZ Nürnberg hat eine umfassende und hervorragende Zusammenstellung der Rechtsänderungen im leistungsrechtlichen Bereich durch das vermutlich zum 1. April wirksam werdende RBEG erstellt. Diese ist hier zu finden:
Willi Schartema
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