Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich

Nach unten

Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich Empty Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich

Beitrag von Willi Schartema So 1 Jul 2012 - 16:34



Es ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sog. „Bettlägerigkeitsbescheinigung“ zu verlangen

Laut Weisung der BA zu § 31 SGB II, Rz 31.14a, ist die Forderung nach einer „Bettlägerigkeitsbescheinigung“ unzulässig.
Zitat:
"Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten „Bettlägrigkeitsbescheinigung“ zu verlangen."

2.03 “Bettlägerigkeitsbescheinigungen durch die Agenturen für Arbeit Anforderung von „Bettlägerigkeitsbescheinigungen“
In der Vergangenheit hatten sich Beschwerden von Ärzten gehäuft, die
darauf hingewiesen hatten, dass die Agenturen für Arbeit bei Arbeitslosen,
die im Rahmen von Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
im Recht der Arbeitsförderung an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
teilnehmen müssen, sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen
vom behandelnden Arzt forderten, wenn der Arbeitslose
krankheitsbedingt an einer solchen Fortbildungsmaßnahme nicht teilnehmen
kann.
Mit der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sowie der Regionaldirektion
Baden-Württemberg konnte geklärt werden, dass eine über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
hinausgehende Bettlägerigkeitsbescheinigung
BÄK Südwürttemberg Rundschreiben Nr. 2/2007
21
gesetzlich nicht vorgesehen ist und für die Belange der Grundsicherung
für Arbeitssuchende nach dem SGB II und die Arbeitsförderung nach SGB
III auch nicht erforderlich ist. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
geht davon aus, dass sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen zukünftig
von den Agenturen für Arbeit nicht mehr verlangt werden.
ÄK-215

Fassung vom 20.04.2009
• Rz. 31.14a: Unzulässigkeit von „Bettlägerigkeitsbescheinigungen“.

Meldeaufforderung trifft auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zitat:
Wenn eine plötzliche Erkrankung mit deiner Meldeaufforderung des JC zeitlich kollidiert ist das nach wie vor ein wichtiger Grund (nach § 31 SGB II), um diese Meldeaufforderung nicht wahrzunehmen, und zwar sanktionslos! Allerdings kann die Meldeaufforderung auf den ersten Tag deiner Genesung fortwirken. Wenn dies in deiner Meldeaufforderung enthalten ist, musst Du deine persönliche Meldeaufforderung unaufgefordert nachholen (FH § 59 SGB II Rz. 59.9).

Gerne fordern lernresistente SB eine sog. „Bettlägerigkeits-, Wegeunfähigkeits- oder Transportunfähigkeitsbescheinigung“ o. ä. Fantasiebescheinigungen, welche Du dann zusätzlich zu deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erbringen sollst. Diese Forderungen kannst Du getrost ignorieren, weil sowas weder von der SGB II-Gesetzgebung vorgesehen ist, noch verlangt wird. Diese pauschale Forderung stützt sich auf eine Interpretation einer Einzelfallentscheidung (SG Karlsruhe vom 10.11.2010, - S 15 AS 3923/10 ER) eines ALG II-Beziehers, der permanent jede Meldeaufforderung mit einer AU quittiert hat. Diese Einzellfallentscheidung ist weder allgemeinverbindlich für alle erkrankten betroffenen, noch geltendes Recht, noch befähigt sie deinen SB von dir solcherlei Bescheinigungen zu verlangen. Wenn dein SB also Zweifel an deiner AU hat kann er dich gem. Mitwirkungspflicht dem medizinisch / psychologischen Dienst vorstellen, ansonsten hat sich d[b]ein JC mit eine AU zu begnügen. Mehr nicht!

Ärztekammer: 2.03 Anforderungen von Bettlägerigkeitbescheinigungen durch die Agentur für Arbeit SEITE 19
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/50sw/10service/15rundschreiben/87.pdf

Dazu die FH § 31 Rz. 31.14 – 31-14a
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-31-ff---20.10.2011.pdf

Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sog. „Bettlägerigkeitsbescheinigung“ zu verlangen

Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Umzug des Antragstellers war nicht erforderlich, denn ein Umzug erscheint erst erforderlich, wenn der Vermieter eine ihm obliegende Mängelbeseitigung ablehnt bzw. diese unmöglich ist bzw. weitere Beseitigungsmaßnahmen wegen deren Umfang bzw. nach mehreren
» Daten Löschen die nicht Erforderlich sind (§ 84 Abs. 2 SGB X
» Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist neben der Anordnung der aufschiebenden Wirkung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes allerdings dann erforderlich, wenn die begehrte Leistung von der Verwaltung nicht oder nicht im beantragten
» Kostenübernahme für Begleitperson: Kreuzfahrt für Teilhabe an der Gemeinschaft ist nicht erforderlich.
» Keine Erteilung der Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II, wenn der Umzug nicht erforderlich ist - Durchgangszimmer

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten