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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Sa 29 Nov 2014 - 6:57

Die Mitarbeitervertretung des Jobcenters Bochum soll ihre Verschwiegenheitspflicht gebrochen haben.

Das jedenfalls behauptet die Geschäftsleitung und reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht ein.

Die Gewerkschaft Verdi spricht dagegen von dem Versuch, „berechtigte Forderungen zu tabuisieren“…“

Ausgangspunkt des Streits ist die Mehrarbeit durch die Einführung der neuen Software „Allegro“.

Der Personalrat vertritt die Auffassung, die Umstellung erfordere vor allem wegen der händischen Eingabe aller Daten aus dem alten in das neue Programm deutlich mehr Personal als dies die Geschäftsführung für nötig hält.

Die JC Mitarbeiter sagen, durch die Umstellung kommen sie nicht mehr zur Bewältigung des Tagesgeschäftes.


Die Bochumer Auseinandersetzung ist zu begrüßen.

Die JC  Mitarbeiter lassen sich nicht mehr alles gefallen was von oben angeordnet wird, und  sie fordern das, was im Gesetz steht:

„Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass

1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält, 



2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen ..“  so § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 + 2 SGB I.

Daher sollten sie unsere Unterstützung erfahren! Andere JC Mitarbeiter sollten ähnlich aktiv werden.

Hintergrundartikel dazu in der WAZ:  https://www.derwesten.de/staedte/bochum/geschaeftsleitung-im-jobcenter-bochum-verklagt-personalrat-id10032819.html
 

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1746/

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