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Umzug bei Bezug von Leistungen vom Jobcenter, ein Beitrag von Rechtsanwältin Berna Cohn-Mondri, Bochum
Übernahme von neuen Wohn- und Umzugskosten durch das Jobcenter (§ 22 SGB II)
Als Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellt sich ein Umzug häufig als nur schwer überwindbare Hürde dar. Ist die Entscheidung zum Umzug gefallen, gibt es einige zu beachtende Punkte, die im Folgenden kurz behandelt werden sollen.
I. Erteilung der Zustimmung zum Umzug
Als erstes sollten Sie, sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, die Wohnkosten überprüfen. Entsprechen diese den Vorgaben des örtlich zuständigen Trägers hinsichtlich der Angemessenheit? Auf den Homepages der jeweils zuständigen Jobcenter können Sie sich im Vorfeld einen Überblick verschaffen. Achtung! Die dortigen Angaben betreffen die Bruttokaltmiete, d. h. Kaltmiete und kalte Nebenkosten. Heizkosten sind (grundsätzlich; Ausnahme: verschwenderisches Heizverhalten) in voller Höhe zu übernehmen.
weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/umzug-bei-bezug-von-leistungen-vom-jobcenter_126537.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
Willi S
Als Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellt sich ein Umzug häufig als nur schwer überwindbare Hürde dar. Ist die Entscheidung zum Umzug gefallen, gibt es einige zu beachtende Punkte, die im Folgenden kurz behandelt werden sollen.
I. Erteilung der Zustimmung zum Umzug
Als erstes sollten Sie, sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, die Wohnkosten überprüfen. Entsprechen diese den Vorgaben des örtlich zuständigen Trägers hinsichtlich der Angemessenheit? Auf den Homepages der jeweils zuständigen Jobcenter können Sie sich im Vorfeld einen Überblick verschaffen. Achtung! Die dortigen Angaben betreffen die Bruttokaltmiete, d. h. Kaltmiete und kalte Nebenkosten. Heizkosten sind (grundsätzlich; Ausnahme: verschwenderisches Heizverhalten) in voller Höhe zu übernehmen.
weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/umzug-bei-bezug-von-leistungen-vom-jobcenter_126537.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
Willi S
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