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Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben
Der Vorsitzender des Erwerbslosenverein Tacheles verklagt das Bundesarbeitsministerium auf Herausgabe von Informationen zu den geplanten Änderungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Bundesregierung will Rechtsverschärfungen bei den Hartz IV-Gesetzen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereiten und damit faktisch das Informationsfreiheitsgesetz außer Kraft setzen.
Im November 2012 hat die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) mehrheitlich beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II einzurichten. Seit Juni 2013 erarbeitet eine nicht öffentlich tagende Arbeitsgruppe Hartz IV-Rechtsänderungen aus.
Diese Rechtsänderungen beinhalten unter der Überschrift „Rechtsvereinfachung“ eine Vielzahl von Verschärfungen und die Etablierung von Sonderrecht für Arbeitslosengeld II-Beziehende. Zu den Teilnehmenden gehören das Bundesarbeitsministerium (BMAS), die Länder und darüber hinaus die Bundesagentur für Arbeit (BA), die kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Diskutiert werden in der Arbeitsgruppe formell etwa 120 Änderungsvorschläge, insgesamt ist aber bekannt, dass von verschiedensten Institutionen wie einzelnen Jobcentern, Deutscher Städtetag, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, BA-Zentrale sowie dem Bundesarbeitsministerium selbst über 300 Vorschläge zur Diskussion stehen.
Anhand der Vorschläge der Arbeitsgruppe soll bis Ende dieses Jahres ein Gesetzesentwurf vorgelegt und nächstes Jahr beschlossen werden.
Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles, hat am 15. Dezember 2013 einen Antrag auf Weitergabe aller im Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorhandenen Informationen zu den geplanten Rechtsänderungen im SGB II gestellt. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder Bürger Anspruch auf Herausgabe von in Bundesbehörden vorhandenen Informationen. Diesen Informationsanspruch verweigert das BMAS und führt aus, dass damit die geheime Diskussion über die geplanten Rechtsänderungen gestört werden könnte.
Thomé ist allerdings der Meinung, dass es bei Gesetzesänderungen keinen Geheimhaltungsanspruch der Regierung gibt. „Staatliches Handeln muss für Bürger/innen, NGO, Wohlfahrts- und Sozialverbände, aber auch für die Parteien und eine politisch interessierte und kritische Öffentlichkeit transparent sein. Denn nur so sind rechtlich bedenkliche und möglicherweise verfassungswidrige Pläne im Vorfeld erkennbar und angreifbar“, führt Thomé seinen Informationsanspruch aus.
Trotz umfangreicher Begründung wurde das Informationsbegehren vom BMAS mit Bescheid vom 26.05.2014 abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid hat Thomé stellvertretend für die interessierte Öffentlichkeit mit Datum vom 25.06.2014 Klage eingereicht.
„Mit der Klage soll die intransparente und undemokratische Verfahrensweise des BMAS thematisiert und wenigstens für die Zukunft festgestellt werden, dass die Regierung keinen Anspruch auf Geheimhaltung im Vorfeld von Gesetzesvorhaben hat“, fasst Thomé das Motiv der Klage zusammen. Er kündigt ferner an, dass er die Klage durch alle Instanzen verfolgen möchte. „Denn es kann nicht sein, dass die öffentliche Debatte im Vorfeld gravierender Rechtsänderungen mit allen Mitteln verhindert werden soll“, so Thomé.
Hintergrund:
Materialen zum Verfahren:
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1681/
Willi S
Im November 2012 hat die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) mehrheitlich beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II einzurichten. Seit Juni 2013 erarbeitet eine nicht öffentlich tagende Arbeitsgruppe Hartz IV-Rechtsänderungen aus.
Diese Rechtsänderungen beinhalten unter der Überschrift „Rechtsvereinfachung“ eine Vielzahl von Verschärfungen und die Etablierung von Sonderrecht für Arbeitslosengeld II-Beziehende. Zu den Teilnehmenden gehören das Bundesarbeitsministerium (BMAS), die Länder und darüber hinaus die Bundesagentur für Arbeit (BA), die kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Diskutiert werden in der Arbeitsgruppe formell etwa 120 Änderungsvorschläge, insgesamt ist aber bekannt, dass von verschiedensten Institutionen wie einzelnen Jobcentern, Deutscher Städtetag, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, BA-Zentrale sowie dem Bundesarbeitsministerium selbst über 300 Vorschläge zur Diskussion stehen.
Anhand der Vorschläge der Arbeitsgruppe soll bis Ende dieses Jahres ein Gesetzesentwurf vorgelegt und nächstes Jahr beschlossen werden.
Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles, hat am 15. Dezember 2013 einen Antrag auf Weitergabe aller im Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorhandenen Informationen zu den geplanten Rechtsänderungen im SGB II gestellt. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder Bürger Anspruch auf Herausgabe von in Bundesbehörden vorhandenen Informationen. Diesen Informationsanspruch verweigert das BMAS und führt aus, dass damit die geheime Diskussion über die geplanten Rechtsänderungen gestört werden könnte.
Thomé ist allerdings der Meinung, dass es bei Gesetzesänderungen keinen Geheimhaltungsanspruch der Regierung gibt. „Staatliches Handeln muss für Bürger/innen, NGO, Wohlfahrts- und Sozialverbände, aber auch für die Parteien und eine politisch interessierte und kritische Öffentlichkeit transparent sein. Denn nur so sind rechtlich bedenkliche und möglicherweise verfassungswidrige Pläne im Vorfeld erkennbar und angreifbar“, führt Thomé seinen Informationsanspruch aus.
Trotz umfangreicher Begründung wurde das Informationsbegehren vom BMAS mit Bescheid vom 26.05.2014 abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid hat Thomé stellvertretend für die interessierte Öffentlichkeit mit Datum vom 25.06.2014 Klage eingereicht.
„Mit der Klage soll die intransparente und undemokratische Verfahrensweise des BMAS thematisiert und wenigstens für die Zukunft festgestellt werden, dass die Regierung keinen Anspruch auf Geheimhaltung im Vorfeld von Gesetzesvorhaben hat“, fasst Thomé das Motiv der Klage zusammen. Er kündigt ferner an, dass er die Klage durch alle Instanzen verfolgen möchte. „Denn es kann nicht sein, dass die öffentliche Debatte im Vorfeld gravierender Rechtsänderungen mit allen Mitteln verhindert werden soll“, so Thomé.
Hintergrund:
- Pressemitteilung Tacheles vom 06.07.2014
- Überblick Rechtsvereinfachung (bei Tacheles)
- Überblick Rechtsvereinfachung (bei Labournet)
Materialen zum Verfahren:
- Antrag auf Informationen v. 15.12.2013
- BMAS Versagungsbescheid v. 21.01.2014
- Widerspruch gegen Versagungsbescheid v. 09.04.2014
- BMAS Widerspruchsbescheid v. 26.05.2014
- Klage und Klagebegründung v. 25.06.2014
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1681/
Willi S
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