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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013

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Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013  Empty Rumänischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf vorläufige Bewilligung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung (ebenso Beschlüsse des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2013 (L 5 AS 32/13 B ER und L 5 AS 33/13 B) wie vom 4. März 2013

Beitrag von Willi Schartema Di 3 Jun 2014 - 13:43

(L 5 AS 6/10 B ER und L 5 AS 7/13 B ).

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2014 - L 5 AS 63/14 B ER - rechtskräftig

Leitsatz (Autor)


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169948&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
3.4 Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.03.2014 - L 3 AS 249/11- Die Revision wird zugelassen.

Zur Frage der Aufteilung einer Steuererstattung und Anrechnung einer Versicherungspauschale im Fall zusammenveranlagter Ehegatten, bei denen nur ein Ehegatte zu versteuerndes Einkommen erzielt hat.

Leitsätze (Autor)

Eine Aufteilung einer Steuererstattung als berücksichtigungsfähiges Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II auf beide Ehepartner kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn das der Steuererstattung zu Grunde liegende Guthaben ausschließlich von Vorausleistungen eines Ehepartners beruht. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn nur ein Ehepartner Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt hat und die Steuererstattung darauf beruht, dass von seinem Arbeitslohn ein zu hoher Steuereinbehalt im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens erfolgte. In diesem Fall lässt sich die Steuererstattung zweifelsfrei einem der Ehegatten zuordnen. Hieran ändert auch nichts, dass die Ehegatten gemäß § 26b EStG zusammenveranlagt wurden.

Eine Anrechnung der Steuererstattung als "sonstiges Einkommen" nicht nur beim Antragsteller zu 2, sondern auch bei der Antragstellerin zu 1 kommt hingegen nicht in Betracht. Auf Grund dessen scheidet bei ihr der Abzug einer Versicherungspauschale im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V aus.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170001&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: gleicher Auffassung Wissensdatenbank der BA zum SGB II - WDB-Beitrag Nr.: 110103: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/WissensdatenbankSGBII/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI554369
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/

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