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Hartz IV: Von “einladungsresistenten Leistungsberechtigten” über die Konstruktion von “guten” und “schlechten” Alleinerziehenden bis hin zum Sterben ordentlicher Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Prof. Dr. Stefan Sell
Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Stefan Sell
Anscheinend sind manche Strategen zu der Überzeugung gekommen, dass es jetzt an der Zeit ist, bei den Hartz IV-Empfängern die Daumenschrauben anzuziehen bzw. die Möglichkeit, das noch mehr zu machen als bislang schon, noch rechtzeitig in den Strom der Koalitionsverhandlungen einzuspeisen: “Arbeitsagentur fordert schärfere Hartz-IV-Regeln”, so ist ein Beitrag dazu überschrieben. Und wirft man einen Blick in die dort erwähnten Vorschläge, dann muss man schon feststellen, dass sich hier ganz offensichtlich wieder einmal die hartnäckig verankerte deutsche Bestrafungs- und Verfolgungsmentalität Bahn zu brechen versucht, gepaart mit der Kombination des Auslebens von Vor-Urteilen beispielsweise gegen Alleinerziehende, die trotz vieler gegenläufiger Forschungsbefunde in den Köpfen gewisser männlicher Führungskräfte implementiert sind. Aber schauen wir uns die Vorschläge genauer an:
Hintergrund der Berichterstattung ist ein Forderungskatalog der BA für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die derzeit über Reformen beim Arbeitslosengeld II berät. Darin plädiert die Behörde für schärfere Sanktionen und Kontrollen sowie Leistungskürzungen. Und hier ein Auszug aus den Vorschlägen der “Sozialbehörde” BA: »Wer dreimal einen Termin im Jobcenter versäumt, “dessen Leistungen werden vorläufig eingestellt”, lautet ein Vorschlag. “Einladungsresistente Leistungsberechtigte” könnten so zur “Vorsprache im Jobcenter” bewegt werden, argumentiert die Bundesagentur. Derzeit wird die Unterstützung lediglich um zehn Prozent gekürzt, wenn ein Arbeitsloser ohne Grund nicht zum Termin erscheint.«
BA: Zuschläge für Alleinerziehende abschaffen
Und zum Thema Alleinerziehende im Hartz IV-Bezug erfahren wir: Die BA schlägt vor, »die Zuschläge für Alleinerziehende in Hartz IV abzuschaffen. “Der Mehrbedarf wird nur noch gewährt, wenn der Leistungsbezieher eine Erwerbstätigkeit ausübt oder an einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung bzw. Eingliederung in Beschäftigung teilnimmt”, heißt es in dem Forderungskatalog.« Das folgende Zitat belegt eine perfide Strategie des Herrn Alt die Alleinerziehenden betreffend, in dem er ganz offen versucht, “gute” und “schlechte” Alleinerziehende zu konstruieren: Bei der Zulage für Alleinerziehende stelle sich zum Beispiel die Frage, so wird Heinrich Alt zitiert, “ob man diese nicht lieber Müttern gibt, die sich aktiv um Arbeit kümmern, sich ausbilden lassen, etwas für ihre Integration in die Gesellschaft tun, und nicht pauschal denjenigen, die passiv staatliche Leistungen beziehen”.«
Der für das SGB II zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt verteidigte die Vorschläge. “Wir sollten das Leistungsrecht einfacher machen, um mehr Zeit dafür zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen”, so wird er in dem Artikel zitiert. Darauf zielten die Rechtsvereinfachungsvorschläge von Bund, Ländern und Bundesagentur. Es gehe aber auch darum, “kritisch die Anreizsysteme zu überdenken, die manchmal in die falsche Richtung weisen”. Wohlfeil daherkommende Formulierung, hinter denen sich gerade bei Herrn Alt eine wohlgekannte Vorstellungswelt verbirgt, die er auch hin und wieder rauslässt: Beispielsweise hinsichtlich der Alleinerziehenden hat er schon öfter darauf hingewiesen, dass der Bezug von Hartz IV-Leistungen ein “Anreiz” darstelle, der letztendlich dazu führt, dass Alleinerziehende “produziert” werden, weil das ja auch nun eine wirklich tolle Sache ist mit dem Grundsicherungsbezug. Wenn man so eine Vorstellungswelt hat, dann ist die Forderung, den Bezug von Leistungen noch schwieriger auszugestalten, natürlich durchaus “konsequent” und mit einer inneren Logik versehen.
“Rächer der Steuerzahlergemeinschaft”
Dass es aber bei den BA-Vorschlägen in Wirklichkeit darum geht, nach außen den “Rächer der Steuerzahlergemeinschaft” zu spielen, auch wenn das am Ende mehr Geld kosten wird als vorher, erkennen auch Stefan von Borstel und Miriam Holstein, die den Artikel verfasst haben: »Teilweise dürfte das komplexe System durch die Vorschläge der Bundesagentur aber noch komplexer gemacht werden« und sie führen dazu aus: So könnten nicht angegebene Lebensversicherungen und Immobilien mit einem automatischen Datenabgleich bei Versicherungsunternehmen und Grundbuchämtern aufgespürt und so Leistungsmissbrauch aufgedeckt werden. Bislang werden Daten nur vierteljährlich abgeglichen, nach den Vorstellungen der Bundesagentur soll dies künftig monatlich geschehen.
Oder noch so eine Idee: »Im Visier hat die Behörde auch Hartz-IV-Empfänger, die im Internet Geschäfte machen. Die Behörde geht davon aus, dass auch Hartz-IV-Empfänger “Einkünfte im Internet durch Handel und Dienstleistungen erzielen, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen”. Eine stärkere Überprüfung könne hier Missbrauch bekämpfen, argumentiert die BA.«
Ja habt ihr sonst nichts zu tun? Diese Frage drängt sich einem doch nun wirklich auf, wenn man einen Moment nachdenkt, wie viele Ressourcen notwendig sind, um das umzusetzen.
Vorstand der Bundesagentur für Arbeit; v.l.n.r.: Raimund Becker, Frank-Jürgen Weise, Heinrich Alt; Bildquelle: BA
Zeitliche Begrenzungen für Selbstständige
Aber wir sind noch nicht am Ende der Kürzungsphantasien angelangt. Da gibt es doch noch diese aufstockenden Selbständigen, die von ihren Einkünften nicht leben können? Auch für die hat man was in der Tasche: »Bei “unrentabler Selbstständigkeit” sollte ihr Leistungsanspruch auf 24 Monate begrenzt werden, lautet ein weiterer Vorschlag auf der Liste. BA-Chef Frank-Jürgen Weise hatte zeitliche Begrenzungen für Selbstständige, die Hartz IV beziehen, bereits vor einem Jahr ins Gespräch gebracht.« Während man über diesen Vorschlag durchaus vor dem Hintergrund der Frage, ob man unrentable Geschäftsmodelle auf Dauer subventionieren soll, diskutieren kann und muss, geht es bei einer anderen Personengruppe ans Eingemachte: die Kinder mal wieder:
»Wenn es nach dem Landkreistag geht, wird auch die Nachhilfe für Hartz-IV-Kinder im Bildungspaket gestrichen. Die Kreise sehen hier die Schulen in der Pflicht: “Auswirkungen eines unzureichenden Lernniveaus bleibt in der Verantwortung der Schule.”« Ja, grundsätzlich schön und gut – aber wenn die das nicht leisten können oder wollen? Pech gehabt, Pechmarie. In einer richtigen Familie wäre dir das nicht passiert.
Aber nicht nur die BA oder der Landkreistag mischen mit, auch die Bundesländer steuern ordentlich was bei – und zuweilen wird das dann sogar von den anderen Beteiligten abgelehnt, so ein besonders “sozialer” Vorschlag aus dem rot-grünen Rheinland-Pfalz:
»So wollte Rheinland-Pfalz eine Gebühr von 20 Euro für jede Hartz-IV-Klage einführen. Außerdem schlug das Land ein Schiedsverfahren mit Anwesenheitspflicht der Kläger vor. Bund, Länder und Bundesagentur lehnten diesen Vorschlag jedoch ab.«
Über diese Vorschläge wird in den kommenden Tagen und Wochen mit Sicherheit heftig diskutiert und gestritten werden (müssen). Aber ist es nicht auffällig, dass wir nicht annähernd eine vergleichbare Diskussion über die doch angeblich gleichwertige Seite des Förderns in der Arbeitsmarktpolitik haben? Wo sind denn die innovativen Vorschläge, wie man mit dem immer länger im Leistungsbezug eingemauertem Teil der Langzeitarbeitslosen umgehen kann? Hierzu liegen zahlreiche und innovative Vorschläge aus der Fachdebatte vor, aber nirgendwo ist erkennbar, dass die hohe Politik bereit ist, sich diesem Thema anzunehmen. Und natürlich darf und muss man schon aus einer rein ökonomischen Sicht die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, die gewaltigen personellen Ressourcen, die bei Umsetzung der hier skizzierten Vorschläge notwendig wären, in eine vernünftige, d.h. den Menschen zugewandte Hilfe und Unterstützung zu investieren.
Die Perfide Argumentation eines Herrn Alt
Und seien wir nicht blauäugig: Die Perfidie (lat. perfidus = treulos, unredlich) der Argumentation eines Herrn Alt hinsichtlich der Unterscheidung in “gute” und “schlechte” Alleinerziehende, wobei nach außen sein Unterscheidungskriterium beispielsweise darin begründet ist, ob die betroffene Person an einer Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt oder einfach nur “passiv” Leistungen bezieht, würde doch (wenn man sich einmal darauf einlässt) nur dann Sinn machen, wenn es gleichzeitig ausreichend und dann auch noch geeignete Maßnahmen für diesen Personenkreis überhaupt gibt. Aber was erleben wir den in den letzten drei Jahren? Die Mittel im so genannten Eingliederungstitel, also die Gelder, die für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen im SGB II-Bereich, wurden um 50 % eingedampft, wir waren und sind mit dem größten Kürzungsprogramm in der Geschichte der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik konfrontiert. Weitgehend im Stillen und Verborgenen beobachten wir derzeit landauf und landab ein Sterben vieler Träger von Arbeitsförderungsaktivitäten, die vor dem Hintergrund dieser massiven Mittelkürzung und gleichzeitig der völlig verfehlter förderrechtlichen Einschränkungen schlichtweg das Handtuch schmeißen müssen. Und seien wir uns dessen bewusst: Hierbei handelt es sich gerade nicht um die schlechten Träger, die dann versuchen, beispielsweise mit Preis- und Lohndumping-Strategien die eigene Existenz zu sichern auf Kosten der ihnen anvertrauten Menschen wie auch der eigenen Mitarbeiter, sondern es sind leider oftmals die “guten” Träger, die es einfach nicht mehr schaffen, unter diesen immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen arbeiten zu können.
Größtes Kürzungsprogramm in der Geschichte der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik
Hierzu leider ein aktuelles Beispiel, das aus Bremen berichtet wird: “Quirl ist insolvent”. Es geht um den Beschäftigungsträger “Frauenbetriebe Quirl”, der Insolvenz angemeldet hat und damit auch gegen Verfehlungen in der Arbeitsmarktpolitik protestieren will.
»Mit seinen Frauenbetrieben bietet der Verein 125 langzeit-erwerbslosen Frauen eine Perspektive, die auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance hätten. In sechs Küchenbetrieben und Gasträumen, einem Waschsalon und einem Kolleg werden sie unterstützt und qualifiziert. Quirl existiert seit 27 Jahren und hat mittlerweile 85 MitarbeiterInnen, die meisten in Teilzeit. Etwa die Hälfte arbeite in den drei Kinderhäusern des Vereins, deren Betrieb laut Geschäftsführerin Katja Barloschky nicht gefährdet ist. Die Insolvenz ist dabei eine politische Ansage: Man ziehe damit “Konsequenzen aus den systemischen Verwerfungen arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente”, heißt es in einer Erklärung des Vereins.«
Die Frauen, die zu Quirl kommen, haben oft keinen Schulabschluss, sind alleinerziehend, können nicht so gut deutsch oder sind traumatisiert. Bei Quirl finden sie zusätzlich zu einem Ein-Euro-Job individuelle Unterstützung. Aber die Kombination aus Arbeit und Lernen in den Arbeitsgelegenheiten ist förderrechtlich massiv erschwert worden. » Zudem darf Quirl Einnahmen, wie etwa durch den Cateringbetrieb, nicht behalten: Etwa 460.000 Euro Umsatz machte der Verein damit 2012. Die 95.000 Euro Verlust des gleichen Jahres wären damit leicht ausgeglichen – doch laut Zuwendungsrecht müssen Gewinne abgeführt werden.«
Und dann kommt ein Absatz, der es in sich hat und deshalb hier auch zitiert werden soll: »Nun könnte Quirl darauf so kreativ reagieren, wie andere Weiterbildungsträger im Jobcenter-Maßnahmen-Dschungel: Hochbezahltes Abstellgleis für Hartz-IV-Empfänger sein, sie in Massen vor einen Computer mit Stellenanzeigen absetzen. Damit können Weiterbildungsträger Geld verdienen und die Jobcenter sind ihre “Kunden” los.
Arbeitsmarktpolitik hat repressiven Charakter
Doch Quirl will das: Eckpfeiler wie die “hohe fachliche Qualität in der Betreuung der Teilnehmerinnen”, die “strikte Beachtung der gesetzlichen Vorgaben”, sowie “Tariflöhne für die MitarbeiterInnen” will der Verein “nicht verleugnen”. Katja Barloschky wird noch grundsätzlicher: “Der repressive Charakter der Arbeitsmarkt-Politik, der sich mit der Instrumentenreform noch verschärft hat, hilft niemandem und entmündigt und entwürdigt die Menschen”, sagte sie zur taz.« Dem ist leider nichts hinzuzufügen, außer der frustrierte Hinweis, dass so ein Träger verschwindet, während die “Schwarze-Schafe-Dichte” weiter ansteigen wird durch den hier ablaufenden negativen Selektionsprozess.
Wer lieber kalte Zahlen mag, der sei an dieser Stelle auch bedient: »Für Peer Rosenthal von der Arbeitnehmerkammer müsse man die Instrumentenreform gemeinsam mit den Kürzungs-Beschlüssen der Bundesregierung von 2010 betrachten: In der Folge seien Fördermittel für das Jobcenter Bremen von 70 Millionen Euro in 2010 auf 45,7 Millionen in 2012 gesunken. “Die Kürzung war völlig kontraproduktiv, insbesondere, wenn man arbeitsmarktfernen Gruppen eine Perspektive auf Teilhabe durch Arbeit ermöglichen will”, so Rosenthal.«
Perspektiven auf Teilhabe durch Arbeit? Ja, das wäre doch ein Thema für eine grundlegende Reform des SGB II. Wäre. Müsste. Hätte.
Dr. Stefan Sell ist Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften am RheinAhrCampus Remagen der Fachhochschule Koblenz. Im Internet erscheinen von ihm ständig aktuelle “Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik”.
http://www.aktuelle-sozialpolitik.blogspot.co.at/
http://norbertwiersbin.de/hartz-iv-von-einladungsresistenten-leistungsberechtigten-uber-die-konstruktion-von-guten-und-schlechten-alleinerziehenden-bis-hin-zum-sterben-ordentlicher-trager-von-arbeitsmarktpolitischen-mas/#more-2424
Willi S
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