Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Minijobber sollen künftig immer Rentenbeitrag zahlen

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Beitrag von Willi Schartema Sa 2 Nov 2013 - 13:43

 
http://www.epochtimes.de/Bericht-Minijobber-sollen-kuenftig-immer-Rentenbeitrag-zahlen-a1105230.html


Der Rentenbeitrag wird dem abgezogen, was das Amt vom Minijobber kriegt.

Das bedeutet: Wer 400 Euro auf der Abrechnung des Minijobs kriegt,
der hat davon Anspruch auf 160 Euro
(nämlich 100 Euro ganz, und von den restlichen 300 Euro 20 Prozent).

Ob nun vom Minijob-Arbeitgeber 400 Euro ausgezahlt werden,- oder nach Abzug des Rentenbeitrages (ich schreib einfach mal 10%, weil es sich so besser rechnen läßt) 360 Euro,-
kann dem minijobbenden Hartz-IV-Opfer völlig egal sein,-
denn
er behält in jedem Fall seine 160 Euro aus dem Minijob,-
und kriegt so praktisch gratis ein bißchen mehr Rentenanspruch.

Das kann z.B. auch da wichtig sein, wo man diese z.B. 40 oder 45 Rentenbeitragsjahre erfüllt haben muß, um den Rentenzuschlag zu kriegen, bzw. mit weniger oder ohne Abschlag in Rente gehen zu können.


Nur das Amt kriegt weniger. Eben so, wie wenn der Minijobber normaler Aufstocker wäre, dem ja auch Steuer und Sozialabgaben abgezogen werden,- und dessen Freibetrag ja auch vom Brutto berechnet,- und am Netto abgezogen wird.

Schon heute kann einem Hartz IV-Empfangenden Minijobber nix Besseres passieren, als davon Rentenversicherung abgezogen zu bekommen. Denn die zahlt so das Amt für ihn.

(Außer natürlich einer echten Stelle oder auskömmlichen Selbstständigkeit, die ihn aus Hartz IV dauerhaft herausbringt.)

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