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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Befangenheitsantrag § 17 SGB X Besonders einfach zu verstehen und immer als Beweis nach zu vollziehen warum ein Jobcentermitarbeiter immer Befangen ist.

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Befangenheitsantrag § 17 SGB X   Besonders einfach zu verstehen und immer als Beweis nach zu vollziehen warum ein Jobcentermitarbeiter immer Befangen ist. Empty Befangenheitsantrag § 17 SGB X Besonders einfach zu verstehen und immer als Beweis nach zu vollziehen warum ein Jobcentermitarbeiter immer Befangen ist.

Beitrag von Willi Schartema Do 18 Jul 2013 - 7:46

Beispiele:

Durch wiederholte rechtswidrige Ablehnungsbescheide!

Sinnlosemaßnahmen  die wiederholt unter Sanktionsandrohungen eingefordert werden Bewerbungstraining Kochkurse Aufbautraining zur Körperlichen Stabilität. Ein Euro Jobs die nie das Ziel sind den Bürger in Arbeit zu bringen wo obendrein der Tariflohn nicht gezahlt wird .

Arbeit die wiederholt zu sittenwidrigen Löhnen vom Jobcenter unter Sanktionsandrohungen eingefordert werden wo nicht einmal das vom Arbeitgeber bei einer 38,5 Std. Woche bezahlt wird was der Leistungsberechtigte als Sozialleistungen bekommt.

Änderung eines bestehenden Verwaltungsaktes  bei einer bestehenden EGV  per ersetzenden VA im Wiederholungsfall

Dies sind einige Gründe den Befangenheitsantrag zu stellen.



 Immer eindeutig: Befangenheitsantrag nach § 17 SGB X


Durch den wiederholten Einladungstermin immer halbjährlich einen öffentlich rechtlichen Vertrag einseitig vorbestimmt ohne aushandeln des Betroffenen Leistungsberechtigten  nach dem SGB II aufzuzwingen genannt Eingliederungsvereinbarung.

Das Wort schon alleine Eingliederungsvereinbarung spottet jedem Rechtsgedanken und täuscht beim genauen überprüfen  dieser EGV das hier eindeutig gegen die Vertragsfreiheit verstoßen wird und dieser öffentlich rechtliche Vertrag ein Sittenwidriges Rechtsgeschäft ist. § 138 BGB und bei nicht Unterschreiben eine EGV per ersetzenden VA erlassen wird
 


I. Die guten Sitten (§§ 138, 826 BGB)
"Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden"
 
1.      herrschende Sozialmoral.
2.      Grundlegende Maßstäbe der Rechtsordnung,
insbesondere Grundrechte,
 
"ordre public".
 
II. Wucher (§ 138 II BGB)
1.      Objektive Elemente:
 
a)      Auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung;
b)      besondere Willensbildungs-Defekte auf Seiten des Verlierers, nämlich
 
- Zwangslage
- Unerfahrenheit
- Mangel an Urteilsvermögen
- Erhebliche Willensschwäche.
 
2.      Subjektives Element: Ausbeutung dieser Willensbildungs-Defekte durch den Gewinner.
III. Das wucherähnliche Geschäft (§ 138 I BGB)
 
1.      Objektive Elemente:
         a)      Auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung
         b)      Schwächere Lage des Verlierers;
 
2.      Subjektives Element:
Verwerfliche Gesinnung des Gewinners, weil er die Schwäche des Verlierers
         a)      bewusst ausnutzt
         b)      oder leichtfertig übersieht.
 
 
Jede EGV besteht im Prinzip nur aus Textbausteinen was alleine schon rechtswidrig ist und eine EGV ungültig werden lässt.
 
Eine zusätzliche Leistung für den Leistungsberechtigten wird durch den Inhalt der EGV von Seiten des Jobcentermitarbeiter  nicht erbracht.
 
Warum also so ein Abschluss einer rechtswidrigen EGV die immer eingefordert wird?
 
Das liegt klar zu erkennen in der rechtswidrigen nicht ausgehandelten und damit aufgezwungenen Rechtsfolgenbelehrung und deren rechtswidrigen Inhalt.
 
Was ein einfordern auf den Verzicht von Sozialleistungen beinhaltet wenn man diesen sittenwidrigen Vertrag unterschreibt.
 
Nicht nur das der Verzicht auf die  Einhaltung des Grundgesetzes wird damit zur Krönung des ganzen mit der Unterschrift unter dieses Menschenfeindliche Schreiben  eingefordert.
 
Man betrachte dieses als:
 
Hinterhältiger Eingriff Versagung der Sozialleistung durch Einladungsschreiben zur nicht Verfassungskonformen Verpflichtung zur Unterschrift einer Eingliederungsvereinbarung und folgenden ersetzenden Verwaltungsakt bei
nicht Unterschrift der nicht Verfassungskonformen Eingliederungsvereinbarung und die Folgen daraus.
 
 
Begriff Ermessen,

 nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz gibt es bei rechtswidrigen Verträgen nicht.
Ermessen (§40 VwVfG, §114 S. 1 VwGO)

http://www.dhv-speyer.de/stelkens/EinfuehrungVerwaltungsrecht/6_Ermessen_unbest.Rechtsbegriff.pdf
 
Sittenwidriges Verwaltungsverfahren damit nach § 44 SGB X ungültig  § 44 Abs. 2 und 3 VwVfG
 
Alleine der Satz das bei einer 100 %gen Sanktionen keine Sozialleistungen nach dem SGB XII erstattet werden besagt doch alles.
 
Auch  steht immer die Meldepflichtverletzung und anderes Pflichtverletzungen im Vordergrund wo zwischen 10 %gen - 100 %gen Sanktionen ein Verzicht auf Sozialleistungen eingefordert wird und bei nicht Unterschrift  einfach rechtswidrig  durch den EGV ersetzenden Verwaltungsakt erlassen wird und als rechtskräftig erklärt wird obwohl diese nicht unterschriebene EGV ( (Zwangsvertrag da keine Freiwilligkeit jetzt immer klarer zu erkennen ist) sittenwidrig ist und damit auch schon ungültig so wie der ersetzende VA.
 
Dies alles  durch eine nicht unterschriebene EGV eine sittenwidrige EGV nach § 138 BGB die nach Vertragsrecht sofort für ungültig erklärt wird und als  EGV per  ersetzenden VA erlassen wird der keine Rechtsgültigkeit hat da in der Rechtsfolgenbelehrung die Grundrechte des Grundgesetzes und der Internationalen Menschenrechte die totale Leistungsverweigerung und die Krankenversorgung weigert werden.
 
Die Vertragsfreiheit wird verweigert Artikel 2 Abs. 1 GG  und die EGV einseitig bestimmt und nicht ausgehandelt wie es bei öffentlich rechtlichen Verträgen üblich ist also ein Vorsatz des Eingehungsbetruges ist hier schon zu erkennen von Freiwilligkeit keine Spur.
 
Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]
 
Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Interessen schwächerer Vertragsparteien werden durch diese gesetzliche Regelung besonders gestärkt. Allerdings führt die Tatsache, dass Rechtsgeschäfte erst im Nachhinein gesetzlich geprüft werden, auch dazu, dass sowohl die Vertragsfreiheit als auch die Rechtssicherheit eingeschränkt werden.
 
Sittenwidrig – Verwaltungsrecht
Ein Verwaltungsakt gilt als nichtig, wenn er gemäß § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG gegen die guten Sitten verstößt, also als sittenwidrig anzusehen ist. Diese Sittenwidrigkeit führt dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt von Anfang an als nichtig anzusehen ist. Demzufolge ist es nicht notwendig, gegen diesen ein Widerspruchsverfahren einzuleiten.
 
http://www.juraforum.de/lexikon/sittenwidrigkeit
 
§ 44 Abs. 2 und 3 VwVfG
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
 
Verwaltungsverfahrensgesetz  § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG
§ 44
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
 
http://www.juraforum.de/gesetze/vwvfg/44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes
 
Vertragsfreiheit Artikel 2 Abs. 1 GG.

  • Unter Abschlussfreiheit versteht man das Recht, sich zu entscheiden, ob man einen Vertrag schließen will oder nicht. Ist diese Freiheit durch Gesetz beschränkt spricht man von Kontrahierungszwang (lateinisch contrahere; kontrahieren: einen Vertrag schließen). Kontrahierungszwang gilt regelmäßig bei Verträgen zur Daseinsvorsorge, so z. B. für Stromanbieter: Sie müssen den Kunden versorgen oder bei den Fällen der öffentlich-rechtlichen Versorgung mittels des Anschluss- und Benutzungszwangs (Kanalisation, Zuwege o.Ä.). Die Partnerwahlfreiheit besagt dabei als Teilaspekt der Abschlussfreiheit, dass man sich seinen Vertragspartner frei auswählen kann


  • Unter Inhaltsfreiheit (oder Gestaltungsfreiheit) versteht man die Möglichkeit, den Inhalt der vertraglichen Regelungen frei zu bestimmen. So können auch völlig neue, vom Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen geschaffen werden (Typenfreiheit). Beschränkt wird die Inhaltsfreiheit durch den Typenzwang, z. B. im deutschen Sachenrecht (lateinisch numerus clausus abgeschlossene Anzahl).


http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
 
 
Also planen die Jobcentermitarbeiter sittenwidrige Verträge dem Hilfsbedürftigen auf zu zwingen und die sollen noch Straffrei davon kommen!
 
 Damit ist der Befangenheitsantrag nach § 17 SGB X  begründet:

Niemand ist Ausgegliedert.

Eingliederungsvereinbarungen bedarf es nicht gefördert kann nach § 45
SGB III jeder werden wie es das SGB III vorsieht dazu braucht es
keiner nicht Verfassungskonformen EGV besonders nicht eines nicht
Verfassungskonformen ersetzenden Verwaltungsaktes, die nur gespickt
sind mit Leistungsverweigerung und nicht rechtmäßigen Pflichten die
nicht Zielführend sind und niemanden in den 1. Arbeitsmarkt bringen.
Hier braucht im Gegenteil der gefördert werden soll
und die Voraussetzungen dafür erfüllt zusätzlich Zuschüsse die auf
Antrag gestellt werden sollen nach § 37 SGB II Antragserfordernis.

Alleine im SGB II wird der § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II als Absurdum
hingestellt und durch eine EGV und dem Zwangsverwaltungsverfahren seiner
Systematik enthoben.
Hier darf die EGV und der ersetzende VA nicht mehr zur Debatte stehen und gehört der Vergangenheit an.

Persönliche nicht wiedergut zu machende Folgen dieses sittenwidriges Vertrages und bei nicht Unterschrift des  sittenwidrigen Vertrages  durch den erlassenen EGV ersetzenden VA!
 
Durch eine Sanktion von 10 % bin ich 3 Monate erheblich eingeschränkt
wo nehme ich jetzt die fehlenden 39.10 € her bezahle ich jetzt noch
meine Stromrechnung wofür im Regelsatz auch nur ca. 31.00  €  7 % vom der RL Monatlich
vorgesehen sind und auch meinen Strombedarf nicht voll abdecken kann.
Oder bezahle ich meine Telefonrechnung und den Internet Anschluss nicht
mehr. Vieles geht dem Leistungsberechtigten Bürger durch den Kopf.

Eine ausweglose Situation bei einer nicht Verfassungskonformen 30
% Sanktion jetzt kann ich nicht mehr was soll ich machen mir fehlen
3 Monate 117.30 € Monatlich für Lebensmittel stehen mir Monatlich nur
ca. 160 € zu Verfügung was auch nie reicht und ich immer auf andere
Bedarfe im Regelsatz zugreifen muss die im Regelsatz dafür vorgesehen
sind.

Ich muss immer Diebstahl begehen an meinen eigenen
Regelsatz und von einem anderen dafür vorgesehenen Bedarf Geld
entwenden um meine Lebensmittel davon noch abdecken zu können ich bin
ein Dieb und werde zu einem Dieb gemacht so sieht es das Gesetz vor für
Leistungsberechtigte.

Das muss ich erst einmal verarbeiten durch den Regelsatz werde ich Kriminalisiert.

Ich kann ja auch die Miete einbehalten wenn es ganz hart kommt Totaler
Leistungsentzug denkst du nein die wird dann sofort zur Absicherung an
den Vermieter überwiesen und der sieht dann plötzlich das du
Leistungsbezieher bist.

Überwiesen wird die KDU Miete und
Nebenkosten deshalb damit du davon keine Lebensmittel kaufst und das
Geld nicht für andere Zwecke verwendest die Sanktion muss ja voll
treffen WAS NICHT VERFASSUNSKONFORM IST.

Zum Schutz gegen
Obdachlosigkeit wird hier ganz plötzlich die Fürsorgepflicht umgesetzt,
warum denn nicht immer so wie es im Grundgesetz steht.

Und
auf Antrag gibt es dann einen Lebensmittelgutschein zur
Diskriminierung und Wahrung deiner Rechte jeder im Geschäft der
hinter dir steht kann jetzt bei vorlegen des Lebensmittelgutscheines
zur Bezahlung deiner Ware sehen was du für ein Unmündiger
Geschäftsunfähiger Leistungsabhängiger Bürger du bist: Nur sagt dir das Jobcenter nicht wo in welche Filiale du den Lebensmittelgutschein einlösen kannst. besonders entwürdigend ist es das du in den meisten Fällen den ganzen Lebensmittelgutschein sofort einlösen musst.
 
Tabak ist verboten Alkoholische Getränke auch.
 
Da ja der Stromanbieter auch nicht untätig war und dir den Strom gesperrt hat kannst du die Lebensmittel nicht Kühl lagern Fleisch, Fisch, Käse,  Wurst Margarine  besonders Brot verschimmelt usw.
 
Der Kaufwert des Lebensmittelgutschein ist nicht wirklich für dich durch Lebenserhaltende Lebensmittel  durch das schimmeln gewährleistet.
 
Zum Hungertod verurteilt das Recht räumt man dir ein sich Gedanken über den Sinn in deinen Leben zu machen ob das Leben jetzt eigentlich noch lebenswert ist Suizid Gedanken gehen durch deinen Kopf.
 
In ganz vielen Fällen wird sogar die Miete nicht an den Vermieter weiter bezahlt.
 
Dadurch entsteht eine bewusste Herbeiführung von Obdachlosigkeit.
 
Je nach Wetterlage ist frieren und mörderische Kälte an der Tagesordnung der Körper kühlt aus du zitterst am ganzen Körper verhungerst und bist  dem Tode nah.
 
Wenn du aber den Lebensmittelgutschein bei deinen Peiniger nicht beantragst bist du auch nicht mehr Krankenversichert. Dieser Lebensmittelgutschein kann dich nicht am Leben halten was sollst du dann mit ihn da die Lebensmittel fast alle verschimmeln.
 
Keine ärztliche Versorgung wird  dir gewährt.
 

Auch wird der Krankenkassenbeitrag nicht mehr an die Krankenversicherung überwiesen.
 
Jetzt bist du ohne Ärztliche Versorgung Obdachlos dem Hungertod nahe.
 
Straftäter die zu Recht verurteilt werden bekommen als Belohnung ein Dach über den Kopf brauchen  auch nicht zu frieren können warm Duschen haben immer zu essen und Trinken haben sogar ein Anspruch auf ein Taschengeld um sich davon Tabak usw. kaufen zu können weil ja auch in den Gefängnissen nicht für alle eine Arbeit vorhanden ist.
 
Deinen
Sozialstatus kennen jetzt die Angestellten des Geschäfts und für die
bist du nur ein Fauler Bürger der dem Staat auf der Tasche liegt und
nicht Arbeiten will das besagt in den Augen der unwissenden der
Lebensmittelgutschein. Den nur mit vorlegen des Personalausweises kannst du ja diesen Lebensmittelgutschein einlösen

Ob es rechtens ist fragt dich keiner will auch keiner wissen du sollst ja bewusst Stigmatisiert werden.
 
Da du ja am Leben bleiben willst bleibt dir nichts anderes übrig als sich dem Peiniger zu unterwerfen der die Vollsanktion erlassen hat per Richterlichen Beschluss obwohl du ja kein Straftäter bist und der Sachbearbeiter auch kein Richter und ihm sagst alles zu tun  um am Leben zu bleiben, hat er für dich eine Eingliederungsvereinbarung vorgefertigt worin du irgend eine Sinnlosmaßnahme machen sollst die dich aber nicht auf den ersten Arbeitsmarkt bringt und dir keine Hilfe ist  nur die das du weiterhin bewusst in der Abhängigkeit des Jobcenter verbleibst.
 
Die Folgen daraus  sind Schulden an der Krankenkasse die du selber von deinem Regelsatz in Raten von 10 % monatlich bezahlen sollst.
 
Suche nach einer neuen Wohnung.
 
Möbel die nicht mehr da sind Elektrogeräte Kleidung alles muss neu angeschafft werden.
 
Mietkaution beim Jobcenter beantragen da du sonst keine Wohnung bekommst.
 
Immer weitere Schulden bauen sich auf den die Mietkaution hält das Jobcenter auch in Raten von 10 %  einfach von deinen Regelsatz ab. Obwohl diese Kosten  zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehören sonst würdest du ja die Wohnung nicht bekommen. Auch wenn du für dieses Mietkautionsdarlehen eine Abtretungserklärung sofort unterschreibst das die Mietkaution bei Kündigung des Mietverhältnisses an das Jobcenter geht. Besonders ist zu beachten die Mietkaution ist ja  für den Vermieter und nicht für dich und kommt auf ein extra Konto des Vermieters.
 
Dies alles  durch eine nicht unterschriebene EGV eine sittenwidrige EGV nach § 138 BGB die nach Vertragsrecht sofort für ungültig erklärt wird und als  EGV per  ersetzenden VA erlassen wird der keine Rechtsgültigkeit hat da in der Rechtsfolgenbelehrung die Grundrechte des Grundgesetzes und der Internationalen Menschenrechte die totale Leistungsverweigerung und die Krankenversorgung weigert werden.
 
 Nochmals:
 
Die Vertragsfreiheit wird verweigert Artikel 2 Abs. 1 GG  und die EGV einseitig bestimmt und nicht ausgehandelt wie es bei öffentlich rechtlichen Verträgen üblich ist also ein Vorsatz des Eingehungsbetruges ist hier schon zu erkennen von Freiwilligkeit keine Spur.
 
Gruß Willi S
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