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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei der Berechnung der maßgeblichen Kosten der Unterkunft ist auch aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung möglich.

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Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei der Berechnung der maßgeblichen Kosten der Unterkunft ist auch aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung möglich. Empty Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei der Berechnung der maßgeblichen Kosten der Unterkunft ist auch aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung möglich.

Beitrag von Willi Schartema Mo 26 Aug 2013 - 11:29

BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R

Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei der Berechnung der maßgeblichen Kosten der Unterkunft ist auch aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung möglich.

Denn in Konstellationen, in denen Personen in einer Wohnung leben ohne eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden , gehen wirksame vertragliche Abreden vor.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/...=2013&nr=13068


Siehe dazu auch: Berliner Jobcenter muss Vereinbarung über Miete akzeptieren, hier veröffentlicht:Bundessozialgericht: Berliner Jobcenter muss Vereinbarung über Miete akzeptieren - Berlin Aktuell - Berliner Morgenpost 


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