Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert
Uns liegt seit heute ein offizielles Schreiben des Jobcenters vor, in dem angekündigt wird, dass mit Wirkung vom 01.01.2014 diese nicht mehr zu gesendet werden.
Im Folgenden den genauen, übernommenen Text:
Wichtiger Hinweis für alle Kunden!
Betrifft: Weiterbewilligungsanträge IHR Handeln ist gefragt!
Anträge auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden Ihnen in der Vergangenheit automatisch übersandt.
Ab dem Jahr 2014 hat diese Regelung keine Gültigkeit mehr, so dass Sie in eigener Verantwortung dafür zu sorgen haben, dass der von Ihnen selbst beschaffte Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums (vgl. letzer Bewilligungsbescheid) dem Jobcenter eingereicht wird, und zwar frühestens 6 Wochen - spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums!!!
Weiterbewilligungsanträge können an der Information des Jobcenters abgeholt bzw, im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik "Formulare" > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > " Arbeitslosengeld II" abgerufen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Leistungssachbearbeiterin bzw. Ihren Leistungssachbearbeiter.
Bitte bewahren Sie diesen Hinweis als Erinnerungsstütze auf, da Sie bei nicht rechtzeitiger Antragstellung Gefahr laufen, keine nahtlose Anschlusszahlung zu erhalten.
Ein Hinweis von uns:
Drucken Sie die Formulare nicht aus dem Internet, denn die Kosten dafür erstattet Ihnen niemand.
Kommen Sie lieber zu uns, wir haben immer welche auf Vorrat!!!
Johannes Alfred Gay
Sozialberater &
Ratsherr in Gladbeck
http://www.lokalkompass.de/gladbeck/politik/weiterbewilligungsantraege-werden-nicht-mehr-zugesendet-die-soziale-buergerinitiative-ev-informiert-d322438.html
Willi S
Im Folgenden den genauen, übernommenen Text:
Wichtiger Hinweis für alle Kunden!
Betrifft: Weiterbewilligungsanträge IHR Handeln ist gefragt!
Anträge auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden Ihnen in der Vergangenheit automatisch übersandt.
Ab dem Jahr 2014 hat diese Regelung keine Gültigkeit mehr, so dass Sie in eigener Verantwortung dafür zu sorgen haben, dass der von Ihnen selbst beschaffte Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums (vgl. letzer Bewilligungsbescheid) dem Jobcenter eingereicht wird, und zwar frühestens 6 Wochen - spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums!!!
Weiterbewilligungsanträge können an der Information des Jobcenters abgeholt bzw, im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik "Formulare" > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > " Arbeitslosengeld II" abgerufen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Leistungssachbearbeiterin bzw. Ihren Leistungssachbearbeiter.
Bitte bewahren Sie diesen Hinweis als Erinnerungsstütze auf, da Sie bei nicht rechtzeitiger Antragstellung Gefahr laufen, keine nahtlose Anschlusszahlung zu erhalten.
Ein Hinweis von uns:
Drucken Sie die Formulare nicht aus dem Internet, denn die Kosten dafür erstattet Ihnen niemand.
Kommen Sie lieber zu uns, wir haben immer welche auf Vorrat!!!
Johannes Alfred Gay
Sozialberater &
Ratsherr in Gladbeck
http://www.lokalkompass.de/gladbeck/politik/weiterbewilligungsantraege-werden-nicht-mehr-zugesendet-die-soziale-buergerinitiative-ev-informiert-d322438.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert
» Kinder- und Vielehen werden bei Hartz IV nicht mehr anerkannt
» Den § 261 SGB III gibt es seit den 01.04.2012 nicht mehr. Jedes Verwaltungsverfahren muss begründet werden § 35 SGB X besonders Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II
» Die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel können nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als
» Wenn eine heranwachsende Antragstellerin aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht mehr auf die Wohnung ihrer Mutter verwiesen werden kann (§ 22 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 SGB II), dann besteht keine vorrangige Leistungsverpflichtung des Trägers der
» Kinder- und Vielehen werden bei Hartz IV nicht mehr anerkannt
» Den § 261 SGB III gibt es seit den 01.04.2012 nicht mehr. Jedes Verwaltungsverfahren muss begründet werden § 35 SGB X besonders Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II
» Die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel können nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als
» Wenn eine heranwachsende Antragstellerin aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht mehr auf die Wohnung ihrer Mutter verwiesen werden kann (§ 22 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 SGB II), dann besteht keine vorrangige Leistungsverpflichtung des Trägers der
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema