Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer

Nach unten

Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer  Empty Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer

Beitrag von Willi Schartema Sa 20 Jul 2013 - 8:58

Der 1. August 2013 wird in der Rechtsanwaltschaft sicherlich als großer Tag in die Geschichte eingehen, wurden nach mehr als sieben Jahren die Gebühren für Rechtsanwälte erhöht. Deutscher Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer klopfen sich die Schultern und sagen nun: Das haben wir für Euch erreicht.

Nur der Sozialrechtsexperte freut sich nicht. Warum? Hat der immer was zu meckern? Nein! Die Gebühren für Rechtsanwälte, die im Gesetz stehen sind wie eine Taube auf dem Dach. Wie sieht der Spatz in der Hand aus? Arg zerzaust meint der Sozialrechtsexperte, denn der Zugang zum Recht wurde für bedürftige Menschen erheblich erschwert.

Das trifft in erster Linie Mitbürger, die auf Hartz IV angewiesen sind und sich mit den Jobcentern auseinandersetzen müssen.

Die wesentlichen Verschlechterungen in Kürze:

1.  Die Beratungshilfe muss grundsätzlich vor der Beratung vom Amtsgericht erteilt worden sein, d.h. der Rechtspfleger des Amtsgerichtes bestimmt Kraft seiner "Kenntnisse des SGB II" in welchen Fällen Beratungshilfe erforderlich ist.

2. Die Kosten für die Vertretung, d.h. für die Vertretung in einem Widerspruchsverfahren wird nur noch erteilt, wenn die Angelegenheit umfangreich, schwierig oder besonders bedeutend ist. D.h. in aller Regel werden die Kosten für die Vertretung nicht mehr übernommen, so lange das Bundesverfassungsgericht als "Fachgericht" für die Rechtswahrnehmungsgleichheit noch kein Machtwort gesprochen hat.

Worum geht es? Im Fall Nr. 1 um 35 € für eine Beratung und um weitere 50 € im Fall Nr. 2.

Die wichtigste Verschlechterung ist, dass der unmittelbare Zugang zum Rechtsanwalt nicht mehr möglich ist und der Rechtssuchende nicht schnell und unbürokratisch den erforderlichen Rat oder die erforderliche Vertretung erhält.
Viele Hartz IV Empfänger werden den beschwerlichen Weg zum Amtsgericht nicht mehr aus sich nehmen und sich Aussagen anhören müssen wie: "Sie haben schon zwei Beratungshilfescheine dieses Jahr erhalten, einen Dritten kann ich Ihnen leider nicht mehr geben." Für Leute, die psychisch angeschlagen sind, wird es dann unmöglich ihre Rechte durchzusetzen.

Die Auswirkungen auf die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist verheerend, denn schnelle Hilfe ist nicht mehr möglich, es sei denn man arbeitet gleich kostenlos.
In dem Büro des Sozialrechtsexperten wurde die Beratungshilfe bisher zumeist nachträglich abgerechnet. Dieser Service ist nun nicht mehr möglich.

Die Gebührenerhöhung nützt den Rechtsanwalt herzlich wenig, wenn er keine Arbeit hat, weil seine Mandanten kein Geld haben oder keine Beratungshilfe erhalten. 

Was der Gesetzgeber beabsichtigt wird deutlich, wenn man sieht, wie die Gebühren sich verändern. Die Beratungsgebühr die der Mandant an den Anwalt zahlen muss beträgt nicht mehr 10 € sondern 15 €, d.h. 50% mehr als bisher und die Beratungsgebühr, die aus der Staatskasse gezahlt wird statt 30 €  nunmehr 35 €, d.h. 16,67% mehr. 

Wir planen eine Lösung des Problemes und werden  hierüber berichten.

Nicht nur die Gesellschaft auch die Anwaltschaft driftet weiter auseinander. Die Rechtsanwälte mit genügend Aufträgen und gewerblichen und wohlhabenden privaten Mandanten erhalten mehr, die Rechtsanwälte, die für die Rechte des ärmeren Teils der Bevölkerung kämpfen, werden weniger erhalten.
  
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/07/beratungshilfe-ade-oder-die-reichen.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» „Wahlpflicht“ zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder: Müssen Armutsrentner noch ärmer werden? Ein Beitrag von RA Kay Füßlein, Berlin SGB XII
» Rechtsanwalt Helge Hildebrandt, Kiel: Keine Beratungshilfe für das Widerspruchsverfahren, wenn für das Überprüfungsverfahren Beratungshilfe gewährt wurde?
» Ablehnung von Beratungshilfe muss förmlich entschieden werden, Beschluss vom 29. April 2015 Az. 1 BvR 1849/11 - Pressemitteilung Nr. 38/2015 vom 3. Juni 2015
» Das neue Antragsformular für die Beratungshilfe - ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt. Es gibt ein neues Formular für die Beratungshilfe (und leider auch ein neues Formular für die Kostenfestsetzung und selbiges nochmal für die Prozesskostenhilfe)
» Eingliederungsvereinbarung oder Eingliederungsverwaltungsakt - Mitwirkung kann nicht erzwungen werden, ein Beitrag von RA Mathias Klose, Regensburg.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten