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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV - Um die Arbeitsweise eines Behördenmitarbeiters negativ zu bewerten, kommt als Klage lediglich eine Feststellungklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG in Betracht Wohl ein Scherz des LSG den die Rechtslage und deren Fakten übersieht der Richter.

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Beitrag von Willi Schartema Di 2 Jul 2013 - 15:00

 
Eine derartige
Feststellungsklage ist aber unzulässig, weil es an einem konkreten
feststellungsfähigen Rechtsverhältnis fehlt und an einem berechtigten
Feststellungsinteresse.

 
24.09.2012,- L 7 AS 103/12.
 
 
Mein Kommentar zu dieser ignoranten Rechtsauffassung!
 
 
 
Wohl ein Scherz des LSG  den die Rechtslage und deren Fakten übersieht der Richter.
 
Aber nicht bei den was die Sammlung von Fakten ergeben hat was die BA in Wirklichkeit durch Anweisungen am die Jobcenter weiterleitet und einfordert.
 
Schon die Sanktionsregeln nach § 31 § 32 SGB II haben einen bedeutenden Rechtsbruch erkennen lassen weil dadurch die Verfassung und das Grundgesetz für die Leistungsbeziehenden Bürger  nach SGB II  entrechtet werden.
 
Dagegen besteht Handlungsbedarf.
 
 
Für die Jobcentergeschäftsführer und den Mitarbeitern der Rechtsabteilung  Leistungsabteilung und deren  anderen Sachbearbeitern der Jobcenter wurde ein rechtsfreier Raum geschaffen  der die erwähnten Personen  für Unantastbar machen soll sie nie in die Verantwortung genommen werden sollen.
 
Diese Behörde verbreitet überwiegend Angst und beeinträchtigt die Lebensqualität jeden Bürger der nach SGB II Sozialleistungen bekommt  weil nicht genügend Arbeit  für alle vorhanden ist.
 
Diese Ängste gehen  durch 100 %gen Sanktionen so weit das  Obdachlosigkeit und Hungern die Folgen sind. Eine Krankenversicherung  wird dann auch nicht mehr gewährleistet.
 
Außer man Bettelt den Peiniger an das er Sozialleistungen in Form  von Briefmarken und Lebensmittel-Gutscheinen auf Antrag erhält.
 
Der Peiniger der den Bürger alle rechte nimmt und seiner Wohnung beraubt und in die Situation des einfordernden Betteln nötigt  entscheidet über Leben und Tod des Bürger. 
 
Eine zusätzliche Herabwürdigung durch das Zwangsbetteln an den Peiniger heran zu treten macht es deutlich welche Macht der Sachbearbeiter  der eine Richterfunktion durch das Unrechtsystem Hartz IV bekommt. 
 
Hier wird deutlich das niemand ein Richteramt bekleiden darf wer nicht die Voraussetzungen durch ein Studium erworben hat  wie ein Recht  umgangen wird.
 
Leistungsbeziehende Bürger nach SGB II  werden so hingestellt als wären sie Scherverbrecher die Abgeurteilt werden müssen.
 
Vor Gericht hat jeder eine Chance  durch überprüfen der Rechtslage  sich recht auf Gehör Artikel 101 GG vor  einem gesetzlichen Richter vor Gericht zu verschaffen Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
 
Die Sanktionsregelung bei 100 %gen Sanktionen besagt das der Bürger keinerlei Leistungen erhält auch nicht nach dem SGB XII.
 
Damit ist er der Willkür  des Peiniger weiterhin ausgeliefert.
 
Der Tod hat ein Gesicht und einen Namen das Unrechtsystem Hartz IV.
 
Jeder der des lesensmächtig ist kennt die Sanktionsregeln und deren Folgen daraus.
 
Wer jetzt behauptet die Regelungen sind  auch vertretbar  besonders bei  100 %gen Sanktionen der macht sich vorsätzlich strafbar und kann sofort erkennen das hier ein Recht eingeführt  wurde das zum Unrecht  wird.
 
Keiner kann sich frei davon sprechen Mitschuld an diese Situation zu sein wenn er ja  erkennen kann das hier Unrecht geschieht.
 
Hier muss der Betroffene der jetzt erkannt hat das ein recht zu unrecht wird  von seiner Remonstrations pflicht Gebrauch machen, er gibt die Verantwortung an seinen Vorgesetzten ab und kann sich damit aus der Verantwortung ziehen.  Er wäre auch dazu verpflichtet dieses Unrecht zur Anzeige zu bringen und bei der Staatsanwaltschaft einen  Strafantrag zu stellen gegen alle mit betroffenen die das Unrecht weiterhin zum Schaden der Bürger  weiterhin ausführt oder auch schon den Versuch dazu unternimmt  wie es in den Sanktionsbestimmungen steht.
 
Wenn eine Behörde Bürgern körperlichen Schaden an Leib und Seele zufügt und mit Sanktionen Obdachlosigkeit  egal ob bei  einer Familie mit Kindern Frauen die Schwanger sind oder alleinstehenden Bürgern in die Obdachlosigkeit bewusst versetzt  ohne das sie überhaupt etwas dafür können weil es keinen Gesetzlichen Grund dafür gibt muss dieser Behörde sofort Einhalt geboten werden.
 
Ein verurteilter Straftäter der vor einem gesetzlichen Richter  durch die Beweislage zu Recht verurteilt wird  bekommt als Bestrafung ein Dach über den Kopf und genügend zu Essen.
 
Auch braucht er keine Anträge stellen das er was zum Essen bekommt seine Krankenversorgung ist immer gewährleistet.
 
Zusätzlich bekommt er da auch in dem Gefängnis nicht  für alle eine Arbeit vorhanden ist  Geld  um davon extra Tabak und andere Genussmittel einkaufen zu können.
 
Nun sieht  jeder was für ein Unrecht in dem Unrechtsystem Hartz IV  steckt Bürger  werden schlechter behandelt die Leistungen nach dem SGB II bekommen als verurteilte Straftäter.
 
Jedes Gericht muss doch erkennen das das Unrechtsystem Hartz IV sofort ein Ende haben muss die Gleichbehandlung für jeden Bürger Artikel 3 GG  Artikel 1 GG  die Würde des Menschen ist unantastbar Artikel 2 freie Entfaltung  Artikel 6 GG Schutz der Familie Artikel 5 GG  Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern Artikel 11 GG Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Artikel 12 GG Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Artikel 14 GG  Die Wohnung ist unverletzlich  Artikel 16a GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
 
Artikel 19 abs. 1- 4 GG
 
Das Hartz IV Unrechtsystem ist gewollt und gewollte Politik nur um Bürger die Verfassungsrechte zu berauben und verstößt klar in vielen Punkten hier zu erkennen gegen das Grundgesetz.
 
Das SGB II wird immer mehr zum Nachteil und zur Entrechtung  der Bürger die Leistungen nach dem SGB II erhalten ausgebaut.
 
Der Artikel 19 GG besagt genug es muss immer das höhere Recht gelten § 25 hier durch das SGB II ist klar der Rechtsbruch erklärt.
 
1.1.  Art. 6 EMRK: Recht auf ein faires Verfahren
 
1.1.1.2.   Einschränkung der Prozesskostenhilfe untergräbt das Recht auf ein faires Verfahren
 
 
 Anita Wedell Öffentlich geteilt  28.04.2013
 
 
Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht
 
 
https://plus.google.com/110882509048668787407/posts/Ma9A1KuMfAX
 
http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/108338-hartz-iv-verstoesst-gegen-internationales-nationales-recht.html?langid=1
 
https://www.facebook.com/groups/216124925166969/permalink/411649002281226/
 
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
 
Da es sich gezeigt hat das Gerichte  welche auch immer in Deutschland das Unrechtsystem mit unterstützen ist von den Gerichten auch keine Änderungen oder ein Ende des Unrechtsystem Hartz IV zu erwarten.
 
Warum weil so gut wie niemand einen Strafantrag gegen das Unrechtsystem Hartz IV deren Mitläufer und Peiniger bei der Staatsanwaltschaft macht.
 
Durch die hohe Anzahl an Strafanträgen kann sich keine Staatsanwaltschaft dann mehr herausreden und behaupten  es liege nicht im Öffentliche Interesse, obwohl jeder der  die Rechtsfolgenbelehrung sofort erkennt hier werden die Rechte  der Bürger unter Lebensbedrohung total versagt.
 
Es  wäre sinnvoller das beim Europäischen-Gerichtshof eine Feststellungsklage eingereicht wird ob das Unrechtsystem Hartz IV rechtskonform ist.
 
Eine Feststellungsklage bei jedem Sozialgericht müsste trotzdem eingereicht werden die Masse ergibt ein ganz anderes  Ergebnis.
 
Die Verweigerungshaltung der Gerichte kann damit gebrochen werden.
 
Willi S
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