Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip

Nach unten

Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip  Empty Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip

Beitrag von Willi Schartema Di 9 Apr 2013 - 10:51

1. Ein Antrag auf
Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII kann so ausgelegt werden,
dass er alle in Betracht kommenden Leistungen - also auch Mehrbedarfe
nach § 30 SGB XII - umfasst.



2. War der
Leistungsberechtigte im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem
Merkzeichen G und hatte lediglich die Behörde keine Kenntnis davon, so
ist der Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 SGB XII im Rahmen des § 44 SGB X
ohne Nachweis konkreter anderweitiger Bedarfsdeckung nachzugewähren.


So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Freiburg, Urteil vom 06.12.2012 - S 6 SO 24/10


Anmerkung: BSG Urteil vom 10.11.2011, - B 8 SO 16/09 R


Kein Mehrbedarfszuschlag
wegen Alters bei Nichtvorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit
dem Merkzeichen G - rückwirkende Zuerkennung des Merkzeichens G


Der Mehrbedarf bei
voller Erwerbsminderung und Zuerkennung des Merkzeichens G kann
frühestens ab dem Besitz des entsprechenden Schwerbehindertenausweises
gewährt werden; dies gilt auch im Falle einer rückwirkenden Zuerkennung
des Merkzeichens G.



Bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Behörden sind wir ihnen gerne behilflich.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L. Zimmermann.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/ruckwirkende-gewahrung-des.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe - Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII - keine rückwirkende Gewährung trotz rückwirkender Feststellung des Merkzeichens G SGB XII
» Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht-begünstigenden Verwaltungsakts - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - rückwirkende Gewährung eines Mehrbedarfs für schwerbehinderte Menschen - fehlende gesonderte Antragstellung -
» Eine für die rückwirkende Gewährung höherer Leistungen nach § 2 AsylbLG erforderliche durchgehende Bedürftigkeit liegt nicht vor, wenn zumindest in einem Monat der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bzw. Wohngeld bezogen worden ist.
» Sozialhilfeträger muss keinen Mehrbedarf für das Merkzeichen G gewähren, denn es ist nicht ausreichend , wenn nur ein Antrag gestellt worden ist, aber noch kein Bescheid oder Ausweis vorliegt. Eine rückwirkende Gewährung kommt auch in diesen Fällen nicht
» keine rückwirkende Aufhebung des VA Arbeitslosengeld - nachträgliche Bewilligung von Leistungen nach dem SGB 2 - keine rückwirkende Aufhebung des Verwaltungsaktes - Zuflussprinzip SG Karlsruhe Urteil vom 22.2.2010, S 16 AS 3058/09

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten