Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Jobcenter Mainarbeit - Tumult bei der Mainarbeit
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Jobcenter Mainarbeit - Tumult bei der Mainarbeit
Von
Madeleine Reckmann
Das Jobcenter Mainarbeit erteilt Hausverbot gegen
Berater der Hartz-IV-Hilfe und stellt Strafanzeige.
Ein Vorfall, zwei Versionen – was sich am Freitag im
Jobcenter Mainarbeit ereignet hat, wird von den beteiligten Personen
unterschiedlich beschrieben. Fest steht, dass am Ende die Polizei kommen
musste, um eine Gruppe Menschen aus dem Gebäude herauszubugsieren, und es ein
Hausverbot und Strafanzeige gegen zwei von ihnen gibt. Außerdem war die
Linken-Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz dabei.
Roman Thilenius von der Hartz-IV-Hilfe Offenbach
erklärt, er und ein weiterer Mann hätten am Freitag gegen ein Hausverbot des
Jobcenters mündlich Widerspruch einlegen wollen, das ihnen Anfang Februar
erteilt worden war. Das sei gesetzlich möglich.
Dazu habe er ein Kamerateam, einen Rechtsanwalt, die
Bundestagsabgeordnete und Mainarbeit-Kunden mitgebracht.
Geschäftsführer Matthias Schulze-Böing habe aber den
Widerspruch nicht schriftlich aufnehmen wollen, sondern die Gruppe des Hauses
verwiesen. Dann kam die Polizei.
Aggressives Auftreten
Das Hausverbot sei im Februar ergangen, als sie einer
Gruppe von Hartz-IV-Empfängern helfen wollten, das ihnen zustehende Geld zu
erhalten. „Die Leute haben oft Angst, ihre Ansprüche geltend zu machen“, sagt
Thilenius. Elf Bedarfsgemeinschaften sei das Hartz-IV-Geld nicht ausbezahlt,
die Miete in einigen Fällen monatelang nicht überwiesen worden. In einem Fall
sei die Akte verschwunden. Thilenius berichtet, er sei deshalb mit etwa 25
Personen ins Jobcenter, acht von ihnen seien ins Büro des Geschäftsführers
marschiert und hätten verlangt, den Menschen die Bezüge sofort auszuzahlen.
„Die Leute erklärten sich mittellos, die Behörde muss das bearbeiten“, sagt
Thilenius. Auch damals habe Schulze-Böing die Polizei eingeschaltet.
Mainarbeit-Geschäftsführer Schulze-Böing betont, die
Gruppe sei aggressiv aufgetreten.
Im Februar seien Thilenius und andere ohne anzuklopfen
in sein Büro gekommen, hätten Geld gefordert, ohne an der Aufklärung der Fälle
interessiert gewesen zu sein.
Anstatt einen Gruppensprecher zu benennen, seien alle
in seinem Büro geblieben. Daher habe er von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht
und die Polizei gerufen. Eine Prüfung der elf Fälle habe ergeben, dass neun ihr
Geld bereits bekommen hatten, bei einem sei das Geld unterwegs gewesen und bei
einem habe ein Fehler vorgelegen.
Mündlich Widerspruch gegen ein Hausverbot einzulegen,
sei nur für Menschen gedacht, die nicht schreiben können. Da das auf Thilenius
nicht zutreffe, habe er den Widerspruch nicht aufnehmen wollen.
Am Freitag habe Thilenius die Jobcenterkunden offenbar
im Warteraum eingesammelt und sie instrumentalisiert. Beide Male habe die
Gruppe das Jobcenter für Stunden blockiert. Die Mitarbeiter fühlten sich unter
Druck gesetzt und seien psychisch belastet.
Schulz-Böing wunderte sich, warum die
Bundestagsabgeordnete Buchholz sich für solche Aktionen hergebe.
Anmerkung: Siehe auch Gegenwind Zwickau: GF JC
Zwickau mit Strafantrag gegen Pianski und Reglitzki
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/jobcenter-mainarbeit-tumult-bei-der.html
Willi S
Madeleine Reckmann
Das Jobcenter Mainarbeit erteilt Hausverbot gegen
Berater der Hartz-IV-Hilfe und stellt Strafanzeige.
Ein Vorfall, zwei Versionen – was sich am Freitag im
Jobcenter Mainarbeit ereignet hat, wird von den beteiligten Personen
unterschiedlich beschrieben. Fest steht, dass am Ende die Polizei kommen
musste, um eine Gruppe Menschen aus dem Gebäude herauszubugsieren, und es ein
Hausverbot und Strafanzeige gegen zwei von ihnen gibt. Außerdem war die
Linken-Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz dabei.
Roman Thilenius von der Hartz-IV-Hilfe Offenbach
erklärt, er und ein weiterer Mann hätten am Freitag gegen ein Hausverbot des
Jobcenters mündlich Widerspruch einlegen wollen, das ihnen Anfang Februar
erteilt worden war. Das sei gesetzlich möglich.
Dazu habe er ein Kamerateam, einen Rechtsanwalt, die
Bundestagsabgeordnete und Mainarbeit-Kunden mitgebracht.
Geschäftsführer Matthias Schulze-Böing habe aber den
Widerspruch nicht schriftlich aufnehmen wollen, sondern die Gruppe des Hauses
verwiesen. Dann kam die Polizei.
Aggressives Auftreten
Das Hausverbot sei im Februar ergangen, als sie einer
Gruppe von Hartz-IV-Empfängern helfen wollten, das ihnen zustehende Geld zu
erhalten. „Die Leute haben oft Angst, ihre Ansprüche geltend zu machen“, sagt
Thilenius. Elf Bedarfsgemeinschaften sei das Hartz-IV-Geld nicht ausbezahlt,
die Miete in einigen Fällen monatelang nicht überwiesen worden. In einem Fall
sei die Akte verschwunden. Thilenius berichtet, er sei deshalb mit etwa 25
Personen ins Jobcenter, acht von ihnen seien ins Büro des Geschäftsführers
marschiert und hätten verlangt, den Menschen die Bezüge sofort auszuzahlen.
„Die Leute erklärten sich mittellos, die Behörde muss das bearbeiten“, sagt
Thilenius. Auch damals habe Schulze-Böing die Polizei eingeschaltet.
Mainarbeit-Geschäftsführer Schulze-Böing betont, die
Gruppe sei aggressiv aufgetreten.
Im Februar seien Thilenius und andere ohne anzuklopfen
in sein Büro gekommen, hätten Geld gefordert, ohne an der Aufklärung der Fälle
interessiert gewesen zu sein.
Anstatt einen Gruppensprecher zu benennen, seien alle
in seinem Büro geblieben. Daher habe er von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht
und die Polizei gerufen. Eine Prüfung der elf Fälle habe ergeben, dass neun ihr
Geld bereits bekommen hatten, bei einem sei das Geld unterwegs gewesen und bei
einem habe ein Fehler vorgelegen.
Mündlich Widerspruch gegen ein Hausverbot einzulegen,
sei nur für Menschen gedacht, die nicht schreiben können. Da das auf Thilenius
nicht zutreffe, habe er den Widerspruch nicht aufnehmen wollen.
Am Freitag habe Thilenius die Jobcenterkunden offenbar
im Warteraum eingesammelt und sie instrumentalisiert. Beide Male habe die
Gruppe das Jobcenter für Stunden blockiert. Die Mitarbeiter fühlten sich unter
Druck gesetzt und seien psychisch belastet.
Schulz-Böing wunderte sich, warum die
Bundestagsabgeordnete Buchholz sich für solche Aktionen hergebe.
Anmerkung: Siehe auch Gegenwind Zwickau: GF JC
Zwickau mit Strafantrag gegen Pianski und Reglitzki
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/jobcenter-mainarbeit-tumult-bei-der.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Wöchentliche Einladung zum Jobcenter und Abgabe von Bewerbungen an Stichtagen sowie Datensammlerwut der Jobcenter Bewerbungskostenerstattung
» Kritik an Bürokratie der Jobcenter - Ist vielleicht das Jobcenter nicht in der Lage, so viel Geld zu verwalten?
» Telefonlisten Jobcenter Telefonnummern und Durchwahlnummern der Sachbearbeiter der Jobcenter Ihre Sachbearbeiter im Jobcenter
» Papier des Bundesnetzwerk Jobcenter: Entwicklungsnotwendigkeiten der Jobcenter aus Sicht der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
» Kindesunterhalt vom Jobcenter bezahlen lassen ! Jobcenter ist verpflichtet nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB IIUnterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel festgelegten Betrag vom Einkommen abzuziehen.
» Kritik an Bürokratie der Jobcenter - Ist vielleicht das Jobcenter nicht in der Lage, so viel Geld zu verwalten?
» Telefonlisten Jobcenter Telefonnummern und Durchwahlnummern der Sachbearbeiter der Jobcenter Ihre Sachbearbeiter im Jobcenter
» Papier des Bundesnetzwerk Jobcenter: Entwicklungsnotwendigkeiten der Jobcenter aus Sicht der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
» Kindesunterhalt vom Jobcenter bezahlen lassen ! Jobcenter ist verpflichtet nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB IIUnterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel festgelegten Betrag vom Einkommen abzuziehen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema