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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Mario 0806 Sa 23 Feb 2013 - 13:42

Hallo liebe Forummitglider,



ich habe ein sehr
grosses Problem und hoffe das mir hier jemand eine guten Rat geben kann.
Es geht um meine
Mutter. Sie ist deutsch, 64 Jahre alt und lebte als Hausfrau in Spanien.Ihr Mann hat sie ploetzlich verlassen und jetzt steht Sie ohne Geld und Wohnung da.
Ich lebe
seit vielen Jahren in Belgien und moechte ihr helfen. Sie moechte zurueck nach
Deutschland.
Welche Hilfe kann Sie
dort erwarten und welche Rechte und Pflichten ergeben sich fuer Sie.

Ich sage
schon einmal vielen Dank fuer die Hilfe hier im Forum!



Mit freundlichen
Gruss Mario

Mario 0806

Anzahl der Beiträge : 1
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