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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Teurer Beistand für Jobcenter Wittenberg - 750 000 Euro

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Beistand - Teurer Beistand für Jobcenter Wittenberg - 750 000 Euro  Empty Teurer Beistand für Jobcenter Wittenberg - 750 000 Euro

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Jan 2013 - 10:39

WITTENBERG/MZ. Eine Kanzlei aus Delmenhorst vertritt neuerdings das Wittenberger
Jobcenter bei Klageverfahren. 750 000 Euro sollen dafür aufgewendet werden.


Beide Nachrichten sorgen in Stadt und Kreis für
Verwunderung, gelinde gesagt. Entsprechende Gerüchte, die der MZ zugetragen
worden sind, bestätigten sich am Freitag.


Der Anwalt und Abgeordnete der Linken, Jörg Schindler,
verweist auf eine Anfrage, die er jüngst im Sozialausschuss des Kreistages
stellte. In der von Landrat Jürgen Dannenberg (Linke) unterschriebenen Antwort
wird bejaht, dass seit kurzem Rechtsbeistände eingesetzt werden.


Das basiere auf einem Beschluss der Trägerversammlung
des Jobcenters - Träger sind Landkreis und Agentur für Arbeit.


Ressourcen schaffen

Die Kosten, heißt es in dem Papier, ergeben sich aus
der "Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" und belaufen
sich auf die bereits erwähnten 750 000 Euro. Ziel sei es, "Ressourcen für
den Widerspruchsabbau entsprechend der 2012 abgeschlossenen Zielvereinbarung zu
schaffen".


Schindler zeigt sich "befremdet von der
Geschichte". Es sei schließlich üblich, dass sich das Jobcenter selber
vertritt, durch Mitarbeiter aus dem eigenen Hause mit juristischem
Sachverstand. Das sei auch in Wittenberg jahrelang so gehandhabt worden.


Schindler fragt sich nun, warum das plötzlich geändert
wird. Er fragt sich überdies, warum ausgerechnet eine Kanzlei aus dem unweit
von Bremen gelegenen Delmenhorst zum Zuge kommt.


Als Kreistagsabgeordneter, räumt Schindler ein,
"habe ich natürlich ein Interesse daran, dass die Verfahren abgebaut
werden. Aber muss es denn so eine teure Variante sein?


" Für 750 000 Euro, rechnet er vor, könnten
mehrere juristische Mitarbeiter eingestellt werden. Und denen, die bislang im
Einsatz waren, bescheinigt der Anwalt Kompetenz.



Anmerkung:

Dass die Delmenhorster Kanzlei auserwählt wurde,
begründet der Geschäftsführer mit deren Ruf: "


Die agiert schon erfolgreich an mehreren Standorten in
diesem Bereich, bundesweit." Erfolgreich natürlich aus Sicht des
Jobcenters - Rotte spricht von einer Quote von 70 Prozent, gewonnene Verfahren
und Klagerücknahmen.


Außerdem führe die Kanzlei, die eine Zweigstelle im
thüringischen Mühlhausen betreibt, keine Klagen gegen das Jobcenter Wittenberg.

Für 750 000 Euro - was meint Ihr? Soll der
Sozialrechtsexperte ab sofort nicht mehr gegen Jobcenter klagen?


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/teurer-beistand-fur-jobcenter.html

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