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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 08/2019 SG Urteile
SG Reutlingen Urteil vom 6.12.2018 - S 7 AS 2010/18
Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides nach Verwerfung des Widerspruchs als unzulässig. Wirksamkeit einer elektronisch erteilten Vollmacht für einen Rechtsanwalt. Schriftlicher Nachweis der Bevollmächtigung im Widerspruchsverfahren durch Übersendung per Fax.
Leitsatz ( Juris )
§ 79 Abs 2 VwGO ist im Sozialgerichtsprozess entsprechend anzuwenden. Das Jobcenter verletzt wesentliche Verfahrensrechte, wenn es zu Unrecht einen Widerspruch als unzulässig verwirft. Ein entsprechender Widerspruchsbescheid ist isoliert anfechtbar.
Die einem Rechtsanwalt ausgestellte Vollmacht ist nicht formgebunden und kann auch elektronisch erfolgen. Mit der Übersendung der (ausgedruckten) elektronischen Vollmacht per Fax erfolgt ein schriftlicher Nachweis im Sinne des § 13 Abs 1 Satz 3 SGB 10.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204729&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
3. 2 Sozialgericht Osnabrück, Urteil v. 14.01.2019 - S 29 AS 447/17
Orientierungssatz ( Redakteur )
Zinsen eines Darlehensvertrages zur Finanzierung ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie sind vom Jobcenter zu übernehmen, unabhängig davon, wer Schuldner dieser Zinsforderung ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204798&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
3. 3 Sozialgericht Dresden, Urt. v. 20.01.2019 - S 20 AS 6498/15
Orientierungssatz ( Redakteur )
Zum Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für Fahrtkosten, die den mit dem Regelbedarf zu bestreitenden durchschnittlichen Bedarf deutlich überschreiten zur Physiotherapie und ambulanten Arztbesuchen, hier bejahend.
Leitsatz ( Redakteur )
Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Psychotherapie und ambulanten Arztbesuchen als Mehrbedarf im Rahmen der Grundsicherungsleistungen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204878&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hinweis: aA LSG Sachsen, 25.09.2013 - L 7 AS 83/12 NZB
Sozialgericht Stade, Urteil vom 8. Januar 2019 (Az.: S 19 AY 11/18):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Diejenigen Personen, denen trotz eines ihnen gewährten Aufenthaltsrechts eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union eine Duldung (§ 60a Abs. 2 AufenthG, § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG) erteilt wurde, sind gerade nicht von einer Leistungseinschränkung (§ 1a AsylbLG) betroffen.
Wer wegen einer schweren Erkrankung für längere Zeit nicht reisefähig ist, dem ist ein Verlassen des Bundesgebiets nicht zuzumuten, weshalb keine Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 3 AsylbLG verfügt werden kann.
Zeiten einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit sind auf die Zeitspanne nach § 2 Abs. 1 AsylbLG anzurechnen, sofern keine Hinweise darauf bestehen, dass die Erkrankung selbst rechtsmissbräuchlich herbeigeführt wurde (§ 1a Abs. 3 Satz 1 AsylbLG).
Jobcenter muss keinen Abiball finanzieren
Das SG Düsseldorf hat entschieden, dass zwei Abiturientinnen keinen Anspruch auf Zahlung von jeweils etwa 200 Euro gegen das Jobcenter für einen "Abiball" haben.
weiter auf Juris: https://www.juris.de/jportal/portal/t/yhi/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190200347&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2475/
Willi S
Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides nach Verwerfung des Widerspruchs als unzulässig. Wirksamkeit einer elektronisch erteilten Vollmacht für einen Rechtsanwalt. Schriftlicher Nachweis der Bevollmächtigung im Widerspruchsverfahren durch Übersendung per Fax.
Leitsatz ( Juris )
§ 79 Abs 2 VwGO ist im Sozialgerichtsprozess entsprechend anzuwenden. Das Jobcenter verletzt wesentliche Verfahrensrechte, wenn es zu Unrecht einen Widerspruch als unzulässig verwirft. Ein entsprechender Widerspruchsbescheid ist isoliert anfechtbar.
Die einem Rechtsanwalt ausgestellte Vollmacht ist nicht formgebunden und kann auch elektronisch erfolgen. Mit der Übersendung der (ausgedruckten) elektronischen Vollmacht per Fax erfolgt ein schriftlicher Nachweis im Sinne des § 13 Abs 1 Satz 3 SGB 10.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204729&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
3. 2 Sozialgericht Osnabrück, Urteil v. 14.01.2019 - S 29 AS 447/17
Orientierungssatz ( Redakteur )
Zinsen eines Darlehensvertrages zur Finanzierung ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie sind vom Jobcenter zu übernehmen, unabhängig davon, wer Schuldner dieser Zinsforderung ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204798&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
3. 3 Sozialgericht Dresden, Urt. v. 20.01.2019 - S 20 AS 6498/15
Orientierungssatz ( Redakteur )
Zum Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für Fahrtkosten, die den mit dem Regelbedarf zu bestreitenden durchschnittlichen Bedarf deutlich überschreiten zur Physiotherapie und ambulanten Arztbesuchen, hier bejahend.
Leitsatz ( Redakteur )
Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Psychotherapie und ambulanten Arztbesuchen als Mehrbedarf im Rahmen der Grundsicherungsleistungen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204878&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hinweis: aA LSG Sachsen, 25.09.2013 - L 7 AS 83/12 NZB
Sozialgericht Stade, Urteil vom 8. Januar 2019 (Az.: S 19 AY 11/18):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Diejenigen Personen, denen trotz eines ihnen gewährten Aufenthaltsrechts eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union eine Duldung (§ 60a Abs. 2 AufenthG, § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG) erteilt wurde, sind gerade nicht von einer Leistungseinschränkung (§ 1a AsylbLG) betroffen.
Wer wegen einer schweren Erkrankung für längere Zeit nicht reisefähig ist, dem ist ein Verlassen des Bundesgebiets nicht zuzumuten, weshalb keine Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 3 AsylbLG verfügt werden kann.
Zeiten einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit sind auf die Zeitspanne nach § 2 Abs. 1 AsylbLG anzurechnen, sofern keine Hinweise darauf bestehen, dass die Erkrankung selbst rechtsmissbräuchlich herbeigeführt wurde (§ 1a Abs. 3 Satz 1 AsylbLG).
Jobcenter muss keinen Abiball finanzieren
Das SG Düsseldorf hat entschieden, dass zwei Abiturientinnen keinen Anspruch auf Zahlung von jeweils etwa 200 Euro gegen das Jobcenter für einen "Abiball" haben.
weiter auf Juris: https://www.juris.de/jportal/portal/t/yhi/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190200347&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2475/
Willi S
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Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
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