Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Eine gemäß § 1a AsylbLG unbefristet verfügte Leistungseinschränkung entspricht nicht der eindeutigen Gesetzeslage. Nach § 14 Abs. 1 AsylbLG sind Anspruchseinschränkungen entsprechend diesem Gesetz auf sechs Monate zu befristen. Fehlt eine derartige
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Eine gemäß § 1a AsylbLG unbefristet verfügte Leistungseinschränkung entspricht nicht der eindeutigen Gesetzeslage. Nach § 14 Abs. 1 AsylbLG sind Anspruchseinschränkungen entsprechend diesem Gesetz auf sechs Monate zu befristen. Fehlt eine derartige
Befristung, dann führt dies zur Rechtswidrigkeit des nach § 1a AsylbLG erlassenen Bescheids. § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG verweist nicht nur auf die Rechtsfolgen des § 1a Abs. 2 Satz 2 AsylbLG, sondern auch auf die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen.
Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 30. September 2018 (Az.: S 25 AY 21/18 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Eine Anspruchseinschränkung kann dann nicht verfügt werden, wenn die Ausreise aus Gründen, die die Antragsteller in keiner Weise zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann. Sofern eine Abschiebung ausgeschlossen ist, kann behördlicherseits eine freiwillige Ausreise nicht verlangt werden, so dass diese Antragsteller unverschuldet am Verlassen des Bundesgebiets gehindert sind.
Rechtstipp:
SG Landshut, Beschluss v. 17.10.2018 - S 11 AY 153/18 ER - § 14 Abs. 2 AsylbLG lässt keine befristeten Kettenanspruchseinschränkungen zu; die Norm ist keine Rechtsgrundlage für Daueranspruchseinschränkungen (Oppermann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 14 AsylbLG 1. Überarbeitung, Rn. 14; a. A. Landes-sozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2018 - L 23 AY 19/18 B ER -).
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2439/
Willi S
Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 30. September 2018 (Az.: S 25 AY 21/18 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Eine Anspruchseinschränkung kann dann nicht verfügt werden, wenn die Ausreise aus Gründen, die die Antragsteller in keiner Weise zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann. Sofern eine Abschiebung ausgeschlossen ist, kann behördlicherseits eine freiwillige Ausreise nicht verlangt werden, so dass diese Antragsteller unverschuldet am Verlassen des Bundesgebiets gehindert sind.
Rechtstipp:
SG Landshut, Beschluss v. 17.10.2018 - S 11 AY 153/18 ER - § 14 Abs. 2 AsylbLG lässt keine befristeten Kettenanspruchseinschränkungen zu; die Norm ist keine Rechtsgrundlage für Daueranspruchseinschränkungen (Oppermann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 14 AsylbLG 1. Überarbeitung, Rn. 14; a. A. Landes-sozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2018 - L 23 AY 19/18 B ER -).
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2439/
Willi S
Ähnliche Themen
» Die Voraussetzungen für eine Anspruchseinschränkung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 1 AsylbLG in Verbindung mit § 1a Abs. 2 AsylbLG sind bei einer entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG als Inhaberin einer Duldung leistungsberechtigten persischen Antragstellerin ni
» Ein gegen die gemäß § 42a Abs. 2 SGB II verfügte Aufrechnung erhobener Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
» Bei einer Leistungsberechtigung im Asylfolgeverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 AsylbLG, d. h. bei Inhabern einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylVfG, kann keine Anspruchseinschränkung entsprechend § 1a AsylbLG erfolgen. Hiergegen spricht der Wortlaut
» Leistungen für Auszubildende, für die gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG das SGB XII entsprechend anzuwenden ist Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.02.2018 - L 8 AY 1/18 B ER
» Eine nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG fortbestehende Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG begründet keine Leistungsberechtigung entsprechend § 1 Abs. 1 AsylbLG.
» Ein gegen die gemäß § 42a Abs. 2 SGB II verfügte Aufrechnung erhobener Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
» Bei einer Leistungsberechtigung im Asylfolgeverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 AsylbLG, d. h. bei Inhabern einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylVfG, kann keine Anspruchseinschränkung entsprechend § 1a AsylbLG erfolgen. Hiergegen spricht der Wortlaut
» Leistungen für Auszubildende, für die gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG das SGB XII entsprechend anzuwenden ist Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.02.2018 - L 8 AY 1/18 B ER
» Eine nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG fortbestehende Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG begründet keine Leistungsberechtigung entsprechend § 1 Abs. 1 AsylbLG.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema