Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des

Nach unten

einer -  Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des  Empty Es steht dem Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III zur Begründung einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit entgegen, dass auf maximal 10 Wochen befristete Arbeitsverträge mit anschließender Verlängerung unter den bisherigen Bedingungen des

Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Jul 2018 - 23:01

 Arbeitsvertrages die Rechtsfolge einer Anwartschaft auslösen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16 

Leitsatz ( Juris )



2. Eine nur mündliche vereinbarte Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse unter neuen Bedingungen mit erneuter Befristung begründet mangels Schriftform gemäß § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz nur einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der auch nach dem mündlich vereinbarten tatsächlichen Ende der Beschäftigung keinen im Voraus befristeten Arbeitsvertrag im Sinne von § 142 Abs. 2 SGB III darstellt.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200682&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

 Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2390/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Ernsthaftigkeit und rechtlichen Verbindlichkeit eines unter Bekannten geschlossenen Mietvertrages mit einer geringfügigen sog Gefälligkeitsmiete und zur Annahme, dass einer rechtswirksamen mietvertraglichen Zahlungsverpflichtung entgegen steht
» Der Geltendmachung eines Anspruchs auf Übernahme ungedeckter Heimkosten gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB XII steht entgegen, dass die durch die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung (§§ 61 ff. SGB XII) entstehenden Aufwendungen lediglich
» Einer Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II steht nicht entgegen, dass die Entstehung dieser Verbindlichkeiten auf eine vom Jobcenter dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber entsprechend § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II durch noch
» Zur Frage, ob im Hinblick auf den Normzweck des § 7 Abs. 4 SGB II eine weitere Rückausnahme zur Rückausnahme dergestalt anzuerkennen ist, dass in die Prognose ein an den Krankenhausaufenthalt anschließender Aufenthalt in einer anderen, nicht dem
» Der Verfügbarkeit eines Arbeitnehmers im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 Nr. 1 SGB III steht nicht entgegen, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes für den gesundheitlich beeinträchtigten Versichert

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten