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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Ernsthaftigkeit und rechtlichen Verbindlichkeit eines unter Bekannten geschlossenen Mietvertrages mit einer geringfügigen sog Gefälligkeitsmiete und zur Annahme, dass einer rechtswirksamen mietvertraglichen Zahlungsverpflichtung entgegen steht EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Zur Ernsthaftigkeit und rechtlichen Verbindlichkeit eines unter Bekannten geschlossenen Mietvertrages mit einer geringfügigen sog Gefälligkeitsmiete und zur Annahme, dass einer rechtswirksamen mietvertraglichen Zahlungsverpflichtung entgegen steht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Zur Ernsthaftigkeit und rechtlichen Verbindlichkeit eines unter Bekannten geschlossenen Mietvertrages mit einer geringfügigen sog Gefälligkeitsmiete und zur Annahme, dass einer rechtswirksamen mietvertraglichen Zahlungsverpflichtung entgegen steht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Zur Ernsthaftigkeit und rechtlichen Verbindlichkeit eines unter Bekannten geschlossenen Mietvertrages mit einer geringfügigen sog Gefälligkeitsmiete und zur Annahme, dass einer rechtswirksamen mietvertraglichen Zahlungsverpflichtung entgegen steht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Zur Ernsthaftigkeit und rechtlichen Verbindlichkeit eines unter Bekannten geschlossenen Mietvertrages mit einer geringfügigen sog Gefälligkeitsmiete und zur Annahme, dass einer rechtswirksamen mietvertraglichen Zahlungsverpflichtung entgegen steht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 23 Jan 2018 - 8:07

dass es sich bei den von den Klägern bewohnten Räumen nicht um eine abgeschlossene Wohnung handelt.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil v. 20.09.2017 - L 4 AS 237/16 – rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197417&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
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