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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Der Verfügbarkeit eines Arbeitnehmers im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 Nr. 1 SGB III steht nicht entgegen, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes für den gesundheitlich beeinträchtigten Versichert
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 5.2.2018 - S 31 AL 287/17
Leitsätze (des Gerichts):
2. Bis zum tatsächlichen Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit ist in diesem Fall Arbeitslosengeld I zu leisten.
Quelle: info also 3/2018
Volltext: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198689
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2380/
Willi S
Leitsätze (des Gerichts):
2. Bis zum tatsächlichen Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit ist in diesem Fall Arbeitslosengeld I zu leisten.
Quelle: info also 3/2018
Volltext: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198689
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2380/
Willi S
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