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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Beitrag von Willi Schartema Di 16 Jan 2018 - 11:40

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.11.2017 - L 9 AY 156/17 B ER - rechtskräftig


Leitsatz ( Juris )

Zum Ausschluss sog. Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII während einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung ( hier verneinend ).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197572&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 7. September 2016 – S 28 AY 56/16 ER
Quelle:        http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2298/
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