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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ein mit einem abrissreifen Wohngebäude nebst Scheune bebautes Grundstück, das in ungünstiger Lage in einer strukturschwachen Region liegt, kann die Bewertung mit einem Verkehrswert von 0,00 EUR rechtfertigen. Es kann daher nicht als Vermögenswert im Sinne EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Ein mit einem abrissreifen Wohngebäude nebst Scheune bebautes Grundstück, das in ungünstiger Lage in einer strukturschwachen Region liegt, kann die Bewertung mit einem Verkehrswert von 0,00 EUR rechtfertigen. Es kann daher nicht als Vermögenswert im Sinne EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Ein mit einem abrissreifen Wohngebäude nebst Scheune bebautes Grundstück, das in ungünstiger Lage in einer strukturschwachen Region liegt, kann die Bewertung mit einem Verkehrswert von 0,00 EUR rechtfertigen. Es kann daher nicht als Vermögenswert im Sinne

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Ein mit einem abrissreifen Wohngebäude nebst Scheune bebautes Grundstück, das in ungünstiger Lage in einer strukturschwachen Region liegt, kann die Bewertung mit einem Verkehrswert von 0,00 EUR rechtfertigen. Es kann daher nicht als Vermögenswert im Sinne Empty Ein mit einem abrissreifen Wohngebäude nebst Scheune bebautes Grundstück, das in ungünstiger Lage in einer strukturschwachen Region liegt, kann die Bewertung mit einem Verkehrswert von 0,00 EUR rechtfertigen. Es kann daher nicht als Vermögenswert im Sinne

Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Dez 2017 - 13:06

von § 12 SGB II für den eigenen Lebensunterhalt eines nach dem SGB II Hilfebedürftigen verwendet werden.
SG Chemnitz, Urt. v. 09.11.2017 - S 26 AS 1106/16

Leitsatz ( Juris )

2. Unbebaute Grundstücke im Außenbereich sind mit einem geringen Verkehrswert anzusetzen.

3. Zur Marktgängigkeit eines von einem Wohnhausgrundstück abgetrennten Grundstücksteils in einer strukturschwachen Region.

 Quelle:        http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2286/
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