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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück - Berücksichtigung von Tilgungsraten ( hier keine Übernahme )

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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Nov 2017 - 9:25

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht , Urt. v. 11.11.2016 - L 3 AS 103/14



Leitsatz ( Redakteur )


Dass Tilgungsleistungen – von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigungsfähig sind, entspricht der Rechtsprechung des BSG, der der Senat folgt ( vgl. nur BSG, Urteil vom 3.12.2015, B 4 AS 49/14 R ).

 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196655&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2274/
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