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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Fr 10 Jun 2016 - 7:13

 Abwasseranschlusskosten gem § 22 Abs 2 SGB 2 - Angebot des Kommunalen Wasserwerks zur Ratenzahlung


Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 18.04.2016 - L 7 AS 85/16 B ER rechtskräftig


Leitsatz ( Redakteur )

Keine Übernahme der Abwasseranschlusskosten gem § 22 Abs 2 SGB 2 mangels Hilfebedürftigkeit und mangels Annahme des Angebots des Kommunalen Wasserwerks zur Ratenzahlung.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185023


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/


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