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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Bewilligung von Einstiegsgeld für eine Tätigkeit in England ( hier verneinend )

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Beitrag von Willi Schartema Do 9 Feb 2017 - 16:00

Sozialgericht Augsburg, Urt. v. 30.01.2017 - S 8 AS 1421/16


Leitsatz ( Redakteur )

Der Kläger hätte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinn von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des SGB I) i.V.m. § 30 Abs. 3 des SGB ) nicht mehr in Deutschland, sondern im Ausland, hier im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland. Dies kollidiert mit dem Grundprinzip des SGB II, dass Leistungen nur an im Inland aufhältige Personen erbracht werden. Daraus kann auch abgeleitet werden, dass Tätigkeiten im Ausland nur dann gefördert werden sollen, wenn damit keine Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland verbunden ist.

Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190287
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
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