Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen

Nach unten

Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen  Empty Private Leibrentenversicherung kann Hartz-IV-Leistungen entgegenstehen

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Nov 2016 - 10:35

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 16. Juni 2016 (Az.: S 8 AS 114/15):


Quelle:  http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=6955453e-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=d8a470f0-4467-5518-c3d8-0332e4e2711c&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042


Leitsatz Dr. Manfred Hammel

1. Der aus einem Leibrentenversicherungsvertrag beanspruchbare Rückkaufswert stellt ein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II dar, das bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 9 SGB II nicht gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II unberücksichtigt bleibt.

2. Dies gilt gerade auch dann, wenn der Antragsteller in keiner Weise von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II).

3. Bis zur Vereinbarung eines unwiderruflichen Ausschlusses der Verwertung einer solchen privaten Rentenversicherung vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze mit der Versicherungsgesellschaft handelt es sich hier um kein zur Altersvorsorge bestimmtes Sondervermögen, das entsprechend § 12 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 SGB II von einer vorzeitigen Verwertung ausgenommen ist.

4. Bei einer bedingt durch die vorzeitige Auflösung eines Rentenversicherungsvertrags durch den Antragsteller bezifferbaren „Verlustquote“ von 12 v. H. (ermittelt aus dem durch die Beitragszahlung erreichten Substanzwert des Vertrags in Relation zum realisierbaren Rückkaufswert) liegt kein Fall einer offensichtlich unwirtschaftlichen Verwertung von Vermögenswerten im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6, 1. Alt. SGB II, keine für einen noch 31jährigen Antragsteller unzumutbare Verschleuderung von Vermögen vor. In diesem Lebensalter bleibt noch ausreichend Zeit, eine Altersvorsorge zu erwirtschaften.
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2099/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten