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Jobcenter muss Hartz IV-Bezieher Heizkosten nachzahlen.
SG Heilbronn, Urteil v. 23.06.2016 - S 15 AS 2759/12
Leitsatz ( Redakteur )
1. Denn das vom Jobcenter zur Berechnung der angemessenen Heizkosten herangezogene Programm "Heikos 2.0" ist ungeeignet, die angemessenen Heizkosten im Einzelfall zu bestimmen.
2. Beim Computerprogramm "Heikos 2.0" handelt es sich um ein von der Stadt Heilbronn entwickeltes Modell zur Berechnung angemessener Heizkosten. "Heikos 2.0" erfasse nicht den konkreten Wärmebedarf einer Wohnung, sondern lege unzulässigerweise pauschale Werte eines idealen Heizverhaltens zugrunde.
3. Entsprechend der Rechtsprechung des BSG – ist die Angemessenheit von Heizkosten nach dem "Bundesweiten Heizspiegel" zu bestimmen.
Quelle: Pressemitteilung des SG Heilbronn v. 04.07.2016: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/recht/computerprogramm-heikos-2-0-der-stadt-heilbronn-zur-berechnung-angemessener-heizkosten-ungeeignet/
Rechtstipp: ebenso Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 21.05.2015 - L 7 AS 980/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2032/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Denn das vom Jobcenter zur Berechnung der angemessenen Heizkosten herangezogene Programm "Heikos 2.0" ist ungeeignet, die angemessenen Heizkosten im Einzelfall zu bestimmen.
2. Beim Computerprogramm "Heikos 2.0" handelt es sich um ein von der Stadt Heilbronn entwickeltes Modell zur Berechnung angemessener Heizkosten. "Heikos 2.0" erfasse nicht den konkreten Wärmebedarf einer Wohnung, sondern lege unzulässigerweise pauschale Werte eines idealen Heizverhaltens zugrunde.
3. Entsprechend der Rechtsprechung des BSG – ist die Angemessenheit von Heizkosten nach dem "Bundesweiten Heizspiegel" zu bestimmen.
Quelle: Pressemitteilung des SG Heilbronn v. 04.07.2016: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/recht/computerprogramm-heikos-2-0-der-stadt-heilbronn-zur-berechnung-angemessener-heizkosten-ungeeignet/
Rechtstipp: ebenso Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 21.05.2015 - L 7 AS 980/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2032/
Willi S
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